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Reform der Landesbauordnung in Baden-Württemberg gelungen, aber nicht ausreichend

Stuttgart – Am 14. März wurde die Reform der Landesbauordnung im Landtag in zweiter Lesung verabschiedet. Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt ausdrücklich die damit vorgenommenen Optimierungen, Beschleunigungen und Vereinfachungen beim Bauen und den dazugehörigen Verfahren.

20. März 2025
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Für das bezahlbare Bauen ist die Reform angesichts hoher Bau- und Finanzierungskosten allerdings nicht ausreichend. Wichtige Punkte wurden nicht angegangen, die der vbw weiter für wichtig erachtet. Dazu zählen beispielsweise ein Stellplatzschlüssel von 0 und die Reduzierung der hohen Zahl erforderlicher Gutachten für den Neubau. Auch das Prüfstatikverfahren ist insgesamt zu komplex und zeitaufwändig. Hier sollte weiter nachgebessert werden.

Damit in größerem Stile günstiger gebaut werden kann, braucht es außerdem weitere Absenkungen der Baustandards.

Der vbw fordert daher: Das vereinfachte Bauen muss in großem Stil ermöglicht werden. Die Landesbauordnung kennt zwar die Möglichkeit, Abweichungen von technischen Standards zuzulassen, aber es bedarf wesentlich mehr, damit dies auch in großem Maßstab genutzt werden kann. Erforderlich ist eine neue Gebäudekategorie, die einfach zu nutzen ist, bei Vermietungen Rechtssicherheit garantiert und Haftungsfragen eindeutig klärt. Der im Februar 2025 vorgestellte „Hamburg-Standard“ kann als Vorbild für vergleichbare Regelungen in Baden-Württemberg sein. Das Land sollte entsprechende Maßnahmen auf Landesebene ergreifen und Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die zum Ziel haben, Baustandards abzusenken. (schu)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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