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Reform der Landesbauordnung in Baden-Württemberg gelungen, aber nicht ausreichend

Stuttgart – Am 14. März wurde die Reform der Landesbauordnung im Landtag in zweiter Lesung verabschiedet. Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt ausdrücklich die damit vorgenommenen Optimierungen, Beschleunigungen und Vereinfachungen beim Bauen und den dazugehörigen Verfahren.

20. März 2025
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Für das bezahlbare Bauen ist die Reform angesichts hoher Bau- und Finanzierungskosten allerdings nicht ausreichend. Wichtige Punkte wurden nicht angegangen, die der vbw weiter für wichtig erachtet. Dazu zählen beispielsweise ein Stellplatzschlüssel von 0 und die Reduzierung der hohen Zahl erforderlicher Gutachten für den Neubau. Auch das Prüfstatikverfahren ist insgesamt zu komplex und zeitaufwändig. Hier sollte weiter nachgebessert werden.

Damit in größerem Stile günstiger gebaut werden kann, braucht es außerdem weitere Absenkungen der Baustandards.

Der vbw fordert daher: Das vereinfachte Bauen muss in großem Stil ermöglicht werden. Die Landesbauordnung kennt zwar die Möglichkeit, Abweichungen von technischen Standards zuzulassen, aber es bedarf wesentlich mehr, damit dies auch in großem Maßstab genutzt werden kann. Erforderlich ist eine neue Gebäudekategorie, die einfach zu nutzen ist, bei Vermietungen Rechtssicherheit garantiert und Haftungsfragen eindeutig klärt. Der im Februar 2025 vorgestellte „Hamburg-Standard“ kann als Vorbild für vergleichbare Regelungen in Baden-Württemberg sein. Das Land sollte entsprechende Maßnahmen auf Landesebene ergreifen und Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die zum Ziel haben, Baustandards abzusenken. (schu)

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