Bei Stromwechsel können Mehrkosten drohen

Hintergrund sei die Neuerung, wonach rückwirkende An- oder Abmeldungen ab Juni nicht mehr möglich seien. „Mieterinnen und Mieter müssen stattdessen mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin ihren Stromanbieter informieren und sich an- beziehungsweise abmelden“, so VNW-Direktor Andreas Breitner. „Manche Anbieter verlangen sogar einen 14-tägigen Vorlauf.“
Wer Frist versäumt, zahlt höheren Tarif
Digital-Abo
- Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
- Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
- Exklusive Newsletter
Bereits Abonnent? Einloggen