Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Bei Stromwechsel können Mehrkosten drohen

Hamburg/Schwerin/Kiel – Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben vor Strommehrkosten für Mieter beim Wohnungswechsel gewarnt. „Vom 6. Juni dieses Jahres an kann man hierzulande innerhalb von 24 Stunden den Energieanbieter wechseln“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Was auf den ersten Blick den Verbrauchern dient, kann zu erheblichen Mehrkosten für die Mieterinnen und Mieter führen.“

30. April 2025
Maria Fuchs - stock.adobe.com
Maria Fuchs - stock.adobe.com

Hintergrund sei die Neuerung, wonach rückwirkende An- oder Abmeldungen ab Juni nicht mehr möglich seien. „Mieterinnen und Mieter müssen stattdessen mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin ihren Stromanbieter informieren und sich an- beziehungsweise abmelden“, so VNW-Direktor Andreas Breitner. „Manche Anbieter verlangen sogar einen 14-tägigen Vorlauf.“

Wer Frist versäumt, zahlt höheren Tarif

Wer in eine Wohnung einziehe und die Anmeldefrist versäume, werde automatisch durch den örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert. „Das Problem ist dabei: oftmals ist der Grundversorgungstarif für Strom teurer als für andere Angebote“, sagte Breitner. „Damit entstehen für Mieterinnen und Mieter Mehrkosten.“

Problematisch wird das Ganze bei einem Wohnungswechsel. Bislang wird der Zählerstand beim Auszug des Mieters festgestellt. Der neuen Mieter meldet sich beim Energieversorger an und übermittelt den Zählerstand. Der Energieversorger schickt dann dem früheren Mieter die Schlussrechnung. Der neue Mieter zahlt nur den Strom, den er von seinem Einzug an verbraucht.

Zählerstand nicht mehr das entscheidende Kriterium

Künftig ist nicht mehr Zählerstand das entscheidende Kriterium. Ein neuer Mieter muss sich spätestens zwei Werktage vor seinem Einzug beim Energieversorger angemeldet haben. Tut er das nicht, wird zunächst automatisch der Grundversorger aktiv. Dieser aber kann frühestens nach zwei Wochen gekündigt werden, so dass der neue Mieter zunächst den höheren Tarif zahlen muss.

Wer aus der Wohnung auszieht, muss sich spätestens zwei Werktage vor dem Auszug abmelden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, bleibt der Vertrag so lange bestehen, bis er vom alten Mieter abgemeldet wird. Der bis dahin verbrauchte Strom wird ihm in Rechnung gestellt, selbst, wenn er schon längst ausgezogen ist.

Mit anderen Worten: Entscheidend ist künftig nicht mehr der Zählerstand, sondern der Zeitpunkt, zu dem der alte Mieter sich ab- beziehungsweise der neue Mieter sich anmeldet. Im schlimmsten Fall zahlt der Vormieter den Strombezug des neuen Mieters mit oder der neue Mieter den teuren Tarif des Grundversorgers.

Wohnungsunternehmen fürchten Streit

„Die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen wurden bei der Neuregelung nicht zu Rate gezogen“, sagte VNW-Direktor Breitner. „Herausgekommen ist eine Regelung, die unpraktisch ist und gegebenenfalls den Mieterinnen und Mietern höhere Stromkosten aufbürdet. Vor allem aber fürchten die Unternehmen Streit, wenn ehemalige Mieter die Stromkosten für ihre Nachmieter übernehmen sollen.“ (schir)

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 39/2026

page_1

WI 39/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw