BBU begrüßt Einigung zur Brandenburger Bauordnung
„Brandenburg hat verstanden, dass Bauen und Modernisieren schneller, einfacher und kostengünstiger werden müssen – im Interesse von bezahlbarem Wohnen und erfolgreichem Klimaschutz“, erklärte Kern. Besonders positiv bewertet der Verband, dass sich die Novelle nicht nur auf den Neubau konzentriert, sondern auch die Modernisierung und Weiterentwicklung des Bestands stärker berücksichtigt.
Laut Entwurf sollen Bauanträge ab dem 1. Oktober ausschließlich digital eingereicht werden können. Gleichzeitig sollen Verfahren beschleunigt werden: Behörden sollen innerhalb von drei Wochen prüfen, ob Anträge vollständig vorliegen. Entscheidet eine Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag, gilt die Genehmigung künftig automatisch als erteilt. Diese sogenannte Genehmigungsfiktion soll künftig nicht nur für vereinfachte Verfahren, sondern auch für reguläre Baugenehmigungen gelten.
Der BBU bewertet insbesondere die stärkere Fokussierung auf verfahrensfreie Verfahren und Genehmigungsfreistellungen positiv. Nach Einschätzung des Verbands können dadurch Prozesse spürbar vereinfacht und beschleunigt werden. Die Ausweitung auf alle Gebäudeklassen und Gebäudearten eröffne zusätzliche Spielräume. Besonders wichtig sei zudem die Einführung eines eigenen „Umbauparagraphen“, der Anpassungen und effizientere Modernisierungen im Bestand erleichtern solle.
Darüber hinaus sieht die Novelle Erleichterungen bei Baustandards vor. Geplant sind flexiblere Vorgaben etwa bei Raumhöhen, Abstellräumen und Stellplätzen. Für neue Wohnungen soll künftig nur noch ein statt bislang zwei Parkplätze vorgeschrieben sein. Gemeinden sollen außerdem keine Fahrradabstellplätze mehr verlangen dürfen. Die flexibleren Vorgaben sind „ein starkes Bekenntnis zum bezahlbaren Bauen, Modernisierung und Wohnen. Jetzt muss der Fokus auf die Umsetzung vor Ort gelegt werden – mit mehr Digitalisierung und klaren Entscheidungswegen. Das begleiten wir im Bündnis für Wohnen gerne aktiv“, so Kern. (stie/ebe)