Europäisches Parlament nimmt Omnibus I-Paket an
Im Hinblick auf die CSRD beschlossen die Abgeordneten, dass eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gilt.
Zudem ist die branchenspezifische Berichterstattung freiwillig. Unternehmen, die zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind, dürfen diese Pflicht nicht an kleinere Geschäftspartner weitergeben. Unternehmen, mit weniger als 1.000 Beschäftigten sind somit von einer Verlagerung der Berichtspflichten geschützt und müssen keine über die in den Standards für die freiwillige Berichterstattung vorgesehenen Informationen hinausgehende Angaben machen.
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