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Europäische Bürgerinitiative „Right to Housing! Jetzt und für immer“

Brüssel – Am 27. Juli 2026 ist im Amtsblatt der Europäischen Union eine europäische Bürgerinitiative „Right to Housing! Jetzt und für immer“ veröffentlicht worden, die von der EU-Kommission registriert worden ist. Damit hat die Bürgerinitiative alle formalen Anforderungen für die Registrierung einer europäischen Bürgerinitiative erfüllt: Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) erfordert eine Organisationsgruppe aus mindestens sieben EU-Bürgern in sieben verschiedenen Ländern sowie die Zuständigkeit der EU für den vorgeschlagenen Rechtsakt. Die Initiative hat nun sechs Monate Zeit, um eine Million gültige Unterschriften mit Mindestquoren in mindestens sieben Mitgliedstaaten zu sammeln. Die für Deutschland erforderliche Anzahl an Unterschriften beträgt 72.000 Unterstützer.

11. August 2026
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Die Bürgerinitiative ist von der europäischen Organisation HouseEurope initiiert worden, die ihren Sitz in Berlin hat. Die allgemeinen Ziele der Bürgerinitiative zielen auf bezahlbaren Wohnraum, EU-Wohnungsbaufonds und eine Reform der Investitionsregeln. Die konkret geforderten Maßnahmen der Europäischen Bürgerinitiative basieren auf den drei Säulen „Nutzung“, „Investition“ und „Schutz“. Die Initiatoren fordern die EU-Kommission dazu auf, Gesetze und Mechanismen in diesen Bereichen auf den Weg zu bringen:

1. Säule: Nutzung – Leerstand bekämpfen und Umnutzung erleichtern

  • Regulierung von Kurzzeitvermietungen: Plattformen wie Airbnb sollen strenger reguliert werden, damit Wohnraum nicht dauerhaft dem regulären Mietmarkt entzogen wird.
  • Bekämpfung von Leerstand: Einführung von Strafen oder Sanktionen für das bewusste Leerstehenlassen von Wohngebäuden.
  • „Umbau statt Abriss“: Schaffung schnellerer Genehmigungsverfahren und Anreize, um leerstehende Büros und Gewerbebauten unkompliziert in Wohnraum umzuwandeln.

2. Säule: Investition (INVEST) – Geld für die Menschen, nicht für Spekulation

  • Dauerhafter EU-Wohnungsbaufonds: Einrichtung eines speziellen, permanenten EU-Finanzierungstopfs, der gezielt den Bau und Erhalt von sozialem und bezahlbarem Wohnraum fördert.
  • Reform der EU-Fiskalregeln: Anpassung der europäischen Haushaltsregeln (Stabilitätspakt), damit die Mitgliedstaaten der EU deutlich mehr öffentliches Geld in den Wohnungsbau investieren dürfen, ohne Defizitgrenzen zu verletzen.
  • Stopp von Immobilienspekulation: Eindämmung spekulativer Finanzanlagen auf dem Wohnungsmarkt sowie die Abschaffung von „Golden Visa“-Programmen, die den Wohnraum künstlich verteuern.

3. Säule: Schutz – Mieterrechte stärken und Standards sichern

  • Verbindliche Bezahlbarkeitsstandards: Einführung europaweit durchsetzbarer Kriterien, um Mieten in einem fairen, nachhaltigen Rahmen zu halten.
  • Schutz bei Sanierungen: Mieter sollen das Recht erhalten, auch während und nach EU-geförderten energetischen Gebäuderenovierungen in ihren Wohnungen zu bleiben.
  • Gründung einer EU-Wohnungsbauagentur: Schaffung einer neuen, transparenten europäischen Behörde (EU Housing Agency), die den Wohnungsmarkt überwacht und Regulierungen koordiniert.

Sofern die europäische Bürgerinitiative Erfolg hat, ist die EU-Kommission ist rechtlich verpflichtet, sich intensiv mit einer erfolgreichen Initiative zu befassen. Sie ist jedoch nicht dazu gezwungen, am Ende tatsächlich ein neues Gesetz zu erlassen. ⇒(öne)

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