Europäische Bankenaufsichtsbehörde veröffentlicht ESG-Risikomanagement-Leitlinien
Die Leitlinien legen die Anforderungen an die internen Prozesse und ESG-Risikomanagementvorkehrungen fest, über die die Institute gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (CRD6) verfügen sollten. Des Weiteren sollen sie dazu beitragen, die Sicherheit und Solidität der Institute zu gewährleisten, wenn die ESG-Risiken zunehmen.
Die Leitlinien legen den Inhalt der Pläne fest, die die Institute zur Überwachung und zum Management finanzieller Risiken erstellen müssen, einschließlich der Risiken, die sich aus der Anpassung an das EU-Klimaneutralitätsziel ergeben.
Die Leitlinien gelten ab dem 11. Januar 2026. Für kleine und weniger komplexe Institute gelten diese ab dem 11. Januar 2027. (öne/schi)
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