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Europa muss den Weg für Mieterstrom und Solarstrom im Mehrfamilienhaus freimachen

Berlin – Mit dem Start des Energy Sharing in Deutschland kommt die Energiewende bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom einen wichtigen Schritt voran. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die neue Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Gleichzeitig steht aber fest: Ohne eine schnelle europäische Lösung für Kundenanlagen, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung droht die Energiewende im Mehrfamilienhaus ausgebremst zu werden.

4. Juni 2026
Solarkollektoren auf Mehrfamilienhaus
Foto: Adobe Stock

„Energy Sharing ist ein wichtiges Signal. Aber es löst nicht das zentrale Problem der Wohnungswirtschaft. Millionen Mieterinnen und Mieter können nur dann dauerhaft von günstigem Solarstrom profitieren, wenn Europa endlich einen rechtssicheren Rahmen für die dezentrale Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern schafft“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der GdW hat hierzu einen konkreten Vorschlag für eine Anpassung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erarbeitet und bereits auf nationaler sowie europäischer Ebene eingebracht. Ziel ist es, kleinere und wettbewerbsneutrale Energieanlagen von den umfangreichen regulatorischen Anforderungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen und damit eine rechtssichere Grundlage für Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und andere dezentrale Versorgungsmodelle zu schaffen.

„Die Politik fordert zu Recht mehr Photovoltaik auf den Dächern. Die Europäische Gebäuderichtlinie wird den Ausbau weiter beschleunigen. Gleichzeitig darf der Betrieb dieser Anlagen nicht durch eine Regulierung erschwert werden, die ursprünglich für große Verteilnetze geschaffen wurde. Das ist weder verhältnismäßig noch energiewendepolitisch sinnvoll“, so Gedaschko.

Hintergrund sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die die bisherigen deutschen Regelungen zu Kundenanlagen grundlegend infrage gestellt haben. Zwar wurde für bestehende Anlagen eine Übergangsregelung geschaffen. Diese schafft jedoch keine dauerhafte Perspektive für den weiteren Ausbau dezentraler Energieversorgung.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Der GdW hat deshalb einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasst werden kann, um Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig den Wettbewerb zu schützen. Kern des Vorschlags ist eine europäische Bagatellgrenze für kleinere, wettbewerbsneutrale Energieanlagen. Diese würden weiterhin unbürokratisch betrieben werden können, ohne den regulatorischen Anforderungen eines Verteilnetzbetreibers zu unterliegen.

„Die Energiewende entscheidet sich nicht nur auf Freiflächen oder bei Großprojekten, sondern auch in Millionen Wohnungen. Wer mehr Solarstrom auf den Dächern will, muss auch ermöglichen, dass dieser Strom einfach, rechtssicher und bürokratiearm vor Ort genutzt werden kann. Mit unserem Vorschlag liegt dafür jetzt eine konkrete europäische Lösung auf dem Tisch“, erklärte Gedaschko.

Der GdW fordert Bundesregierung, Europäische Kommission und Europäisches Parlament auf, die notwendige Anpassung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zügig auf den Weg zu bringen. Energy Sharing darf nicht der letzte Schritt für die dezentrale Energiewende sein, sondern muss der Auftakt für eine umfassende Stärkung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Energieversorgung werden. (schi)

Der ausführliche GdW-Vorschlag zum Download

Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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