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EU-Parlament stimmt über Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Omnibus-Paket I ab

Brüssel – Am 13. November 2025 trat das Europäische Parlament zu einer Plenarsitzung zusammen, um über den JURI-Bericht (Rechtsausschuss) zur Änderung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen als Teil des Omnibus-Pakets I abzustimmen.

20. November 2025
© European Union 2025 - Source  EP
© European Union 2025 - Source : EP

Der Bericht wurde in der geänderten Fassung mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten auch dem Beschluss des Berichterstatters zu, den Bericht zur interinstitutionellen Verhandlung an den JURI-Ausschuss zurückzuverweisen.

Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, dass nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet sein sollten. Nur Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, wären auch verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den Taxonomie-Regeln, das heißt einer Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, vorzulegen. Damit fällt ein Großteil der Mitgliedsunternehmen des GdW und seinen Regionalverbänden nicht unter die Berichtserstattungspflicht.

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