EU-Parlament stimmt über Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Omnibus-Paket I ab
Der Bericht wurde in der geänderten Fassung mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten auch dem Beschluss des Berichterstatters zu, den Bericht zur interinstitutionellen Verhandlung an den JURI-Ausschuss zurückzuverweisen.
Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, dass nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet sein sollten. Nur Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, wären auch verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den Taxonomie-Regeln, das heißt einer Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, vorzulegen. Damit fällt ein Großteil der Mitgliedsunternehmen des GdW und seinen Regionalverbänden nicht unter die Berichtserstattungspflicht.
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