EU-Konsultation zur Sicherheit von Aufzügen eingeleitet

Ziel dieser Bewertung ist es, festzustellen, ob die Aufzugrichtlinie (2014/33/EU) nach wie vor für ihren Zweck geeignet ist, d.h. für die Entwicklung, Herstellung, Einfuhr, Verteilung, Installation, Konformitätsbewertung, Wartung, Modernisierung, Reparatur, das Recycling, für Eigentümer und Nutzer von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge sowie für die Überwachung und Koordinierung diesbezüglicher Tätigkeiten. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieser Bewertung wird die Kommission entscheiden, ob die Richtlinie überarbeitet werden muss, um ihre Ziele zu erreichen.
Bis zum 13. Februar 2025 können Stellungnahmen eingereicht werden. (öne/schi)
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