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Verwaltungsvereinbarungen zum Sozialen Wohnungsbau 2026 und 2027 in Kraft getreten

26. März 2026
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Berlin – Die Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Junge Wohnen für die Programmjahre 2026 und 2027 sind in Kraft getreten. Alle 16 Bundesländer haben die Vereinbarungen unterzeichnet. Im Programmjahr 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Für das Programmjahr 2027 sollen die Programmmittel weiter aufwachsen auf insgesamt fünf Milliarden Euro. Davon sollen die Programmmittel für das Junge Wohnen auf eine Milliarde Euro verdoppelt werden.

„Sozialer Wohnungsbau gibt vielen Menschen ein Zuhause, besonders denen mit kleineren Einkommen. Wir helfen dem Sektor nicht nur mit Worten und Baubeschleunigung, sondern auch mit viel Geld. Wir haben deshalb die Programmmittel in diesem Jahr auf vier Milliarden Euro angehoben und planen im kommenden Jahr mit fünf Milliarden Euro. So wollen wir die Trendwende beim Sozialwohnungsbestand schaffen. Bezahlbares Wohnen kennt kein Mindestalter: 500 Millionen Euro davon gehen ins Junge Wohnen und nächstes Jahr verdoppeln wir auf eine Milliarde. Durch die zweijährige Vereinbarung erhalten die Länder mehr Planungssicherheit“, sagte Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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