Verwaltungsvereinbarungen zum Sozialen Wohnungsbau 2026 und 2027 in Kraft getreten
Berlin – Die Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Junge Wohnen für die Programmjahre 2026 und 2027 sind in Kraft getreten. Alle 16 Bundesländer haben die Vereinbarungen unterzeichnet. Im Programmjahr 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Für das Programmjahr 2027 sollen die Programmmittel weiter aufwachsen auf insgesamt fünf Milliarden Euro. Davon sollen die Programmmittel für das Junge Wohnen auf eine Milliarde Euro verdoppelt werden.
„Sozialer Wohnungsbau gibt vielen Menschen ein Zuhause, besonders denen mit kleineren Einkommen. Wir helfen dem Sektor nicht nur mit Worten und Baubeschleunigung, sondern auch mit viel Geld. Wir haben deshalb die Programmmittel in diesem Jahr auf vier Milliarden Euro angehoben und planen im kommenden Jahr mit fünf Milliarden Euro. So wollen wir die Trendwende beim Sozialwohnungsbestand schaffen. Bezahlbares Wohnen kennt kein Mindestalter: 500 Millionen Euro davon gehen ins Junge Wohnen und nächstes Jahr verdoppeln wir auf eine Milliarde. Durch die zweijährige Vereinbarung erhalten die Länder mehr Planungssicherheit“, sagte Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Der Soziale Wohnungsbau habe sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Stabilitätsanker für den gesamten Wohnungsbau entwickelt. Im Jahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt rund 62.000 Wohneinheiten im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus gefördert. Das waren rund 50 Prozent mehr als in 2022 und rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen, stehe für das Bundesbauministerium an erster Stelle. Bis zum Jahr 2029 werde der Bund die Rekordsumme von 23,5 Milliarden Euro investeiren. Zusammen mit den Mitteln der Länder stehe so erfahrungsgemäß eine mehr als doppelt so hohe Summe zur Verfügung.