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GdW begrüßt Modernisierung des Genossenschaftsrechts – weitere Anpassung bei Leitungsautonomie sinnvoll

Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts. Die vorgesehenen Regelungen stärken die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform, erleichtern digitale Verfahren und tragen dazu bei, Gründungs- und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Damit werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit Genossenschaften auch künftig leistungsfähig, modern und zukunftsfest aufgestellt bleiben.

16. Juli 2026
Citizen service concept aims to improve online government systems for efficient public sector management.

„Genossenschaften stehen für Stabilität, Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften. Gerade bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Es ist daher richtig und wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen“, sagte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW.

Auch bei der Frage der Unternehmensführung enthält der Gesetzentwurf eine wichtige Verbesserung. Während im Referentenentwurf noch vorgesehen war, die Möglichkeit einer satzungsmäßigen Weisungsbindung des Vorstands auf Genossenschaften mit bis zu 1.500 Mitgliedern auszuweiten, sieht der nun vorliegende Regierungsentwurf eine Begrenzung auf 150 Mitglieder vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der Vorstand die Genossenschaft grundsätzlich eigenverantwortlich leitet und damit auch unter Governance-Gesichtspunkten klare Verantwortlichkeiten für unternehmerische Entscheidungen bestehen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Grenze deutlich reduziert hat. Die Leitungsautonomie des Vorstands ist ein zentrales Element einer funktionierenden Unternehmensführung und hat sich über Jahrzehnte bewährt“, erklärte Ingeborg Esser. Gleichwohl sieht der GdW weiteren Anpassungsbedarf: Die vorgesehene Grenze von 150 Mitgliedern sollte weiter auf 50 Mitglieder abgesenkt werden.

„Eine Grenze von 50 Mitgliedern berücksichtigt die besondere Situation insbesondere genossenschaftlicher Wohnprojekte, in denen Mitglieder und Unternehmensführung häufig eng miteinander verbunden sind. Bei Bestandsgenossenschaften muss hingegen die bewährte Balance zwischen demokratischer Beteiligung der Mitglieder und der eigenverantwortlichen Leitung durch den Vorstand gewahrt bleiben“,so Ingeborg Esser.

🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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