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Fördermittel im Programm „Energetische Stadtsanierung“ für Neuanträge ausgeschöpft

Berlin – Im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung (KfW 432)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können ab sofort keine neuen Anträge mehr gestellt werden, wie das Ministerium am 28. Mai 2026 mitteilte. Grund hierfür ist die Ausschöpfung der für Neuzusagen zur Verfügung stehenden Bundesmittel infolge der anhaltend hohen Nachfrage seitens der Kommunen.

3. Juni 2026
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Bereits bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangene Anträge werden weiterhin geprüft. Förderzusagen können im Falle der Förderfähigkeit und soweit entsprechende Bundesmittel noch zur Verfügung stehen, weiterhin erteilt werden. Bereits bewilligte Zuschüsse sind von dem Antragsstopp nicht betroffen.

Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützt Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren und trägt damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 bei. Im Vordergrund steht die Minderung des CO2-Ausstoßes. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet. Die Konzepte können neben energetischen Aspekten auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Fragestellungen berücksichtigen. Neben der CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden. Somit bietet das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen. ⇒(tot)

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