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EEG-Novelle 2027: Nachvollziehbare Ansätze – aber auch Risiken für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft

5. März 2026
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Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), deren Entwurf vor wenigen Tagen bekannt wurde, einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung der Solarenergie. Künftig soll Photovoltaik (PV) deutlich stärker marktorientiert, systemdienlich und speichergekoppelt ausgebaut werden. Während Teile der Branche vor einem „Kahlschlag“ warnen, sieht der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW in der Neuausrichtung nachvollziehbare systemische Ansätze, aber auch erhebliche Risiken für Investitionen im sozialen Wohnungsbestand.

Der Entwurf zur EEG-Novelle 2027 markiert einen Paradigmenwechsel: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen wird abgeschafft, stattdessen gilt künftig eine umfassende Pflicht zur Direktvermarktung. Ergänzt wird dies durch ein Differenzvertragsmodell (Contracts for Difference, CfD) mit Refinanzierungsbeitrag: Übersteigen Markterlöse den sogenannten anzulegenden Wert, werden Mehrerlöse abgeschöpft. Diese Regelung soll für alle geförderten Anlagen ab 100 Kilowatt (kW) gelten – mit Ausnahme der Biomasse.

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