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EEG-Novelle 2027: Nachvollziehbare Ansätze – aber auch Risiken für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft

5. März 2026
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Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), deren Entwurf vor wenigen Tagen bekannt wurde, einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung der Solarenergie. Künftig soll Photovoltaik (PV) deutlich stärker marktorientiert, systemdienlich und speichergekoppelt ausgebaut werden. Während Teile der Branche vor einem „Kahlschlag“ warnen, sieht der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW in der Neuausrichtung nachvollziehbare systemische Ansätze, aber auch erhebliche Risiken für Investitionen im sozialen Wohnungsbestand.

Der Entwurf zur EEG-Novelle 2027 markiert einen Paradigmenwechsel: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen wird abgeschafft, stattdessen gilt künftig eine umfassende Pflicht zur Direktvermarktung. Ergänzt wird dies durch ein Differenzvertragsmodell (Contracts for Difference, CfD) mit Refinanzierungsbeitrag: Übersteigen Markterlöse den sogenannten anzulegenden Wert, werden Mehrerlöse abgeschöpft. Diese Regelung soll für alle geförderten Anlagen ab 100 Kilowatt (kW) gelten – mit Ausnahme der Biomasse.

Zugleich werden die Regelungen bei negativen Strompreisen verschärft: Fernsteuerbare Anlagen sollen in solchen Phasen regelmäßig vergütungsfrei abgeregelt werden. Das Ziel ist klar: stärkere Systemorientierung, Vermeidung von Fehlanreizen und bessere Netzintegration.

Aus Sicht des GdW bedeutet dieser Schritt eine Abkehr von der bisher gut kalkulierbaren Einspeisevergütung. Für Wohnungsunternehmen steigt damit die wirtschaftliche Unsicherheit neuer PV-Investitionen, insbesondere wenn ein Teil der Strommengen eingespeist wird. Gleichzeitig gewinnen Mieterstrommodelle, Quartierslösungen und ein hoher Eigenverbrauch an Bedeutung. Allerdings stößt diese Flexibilisierung derzeit noch an die Grenzen einer unzureichend ausgerollten Smart-Meter-Infrastruktur.

Förderende für kleine Dachanlagen

Den größten Einschnitt sieht der Entwurf für kleine PV-Anlagen bis 25 kW vor: Für dieses Segment soll die Förderung vollständig entfallen. Künftig sollen solche Anlagen primär dem Eigenverbrauch dienen; Hürden für sogenannte „Nulleinspeiseanlagen“ werden reduziert.

Für Anlagen ab 25 kW außerhalb von Ausschreibungen ist ein einheitlicher, größenunabhängiger Fördersatz vorgesehen. Gleichzeitig wird die Einspeiseleistung kleinerer Anlagen dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt. Damit sollen Mittagsspitzen reduziert und Speicherlösungen incentiviert werden. Der GdW bewertet diese Weichenstellung differenziert: Aus systemischer Perspektive ist die stärkere Kopplung von PV und Speicher nachvollziehbar. Für die soziale Wohnungswirtschaft jedoch steigen die Investitionsanforderungen deutlich. Gerade bei Dachsanierungen oder kleineren Bestandsgebäuden können Projekte unter die Wirtschaftlichkeitsschwelle rutschen. Ohne zusätzliche Speicherförderung droht eine Investitionsdelle bei kleinen und mittleren Dachanlagen.

Große Quartiersentwicklungen mit Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur können hingegen profitieren, sofern Eigenverbrauch, flexible Lasten und Speicher intelligent kombiniert werden. Kleinere Genossenschaften oder Einzelgebäude im Bestand könnten dagegen strukturelle Nachteile haben.

Bioenergie und Resilienz: Verschiebungen im Energiemix

Die Bioenergie erhält eine verstetigte Anschlussperspektive. Ausschreibungsmengen werden erhöht, die Anschlussförderung für Kleingülleanlagen verlängert und der sogenannte Maisdeckel angepasst. Biomasseanlagen sind von der Mehrerlösabschöpfung ausgenommen.

Parallel führt der Entwurf sogenannte Resilienzausschreibungen ein, um im Sinne europäischer Industriepolitik Technologien „Made in Europe“ zu stärken. Für die Wohnungswirtschaft haben diese Punkte jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen.

Systemdienlichkeit darf soziale Realität nicht ausblenden

Der Entwurf betont die Synchronisierung von Erneuerbare-Energien-Ausbau und Netzausbau, setzt auf Speicherintegration, Direktvermarktung und Preisorientierung und sieht zugleich Erleichterungen beim Bürokratieabbau vor. Die Reduzierung administrativer Pflichten ist ausdrücklich zu begrüßen.

Kritisch sieht der GdW jedoch, dass der starke Fokus auf Systemdienlichkeit und Marktintegration nicht zulasten der Investitionsfähigkeit sozial orientierter Wohnungsunternehmen gehen darf. Steigende Investitionskosten, längere Amortisationszeiten und zusätzliche Speicheranforderungen treffen gerade Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum bereitstellen und Klimaschutz sozialverträglich umsetzen müssen.

Die EEG-Novelle 2027 ist also letztlich mehr als eine technische Anpassung. Sie bedeutet einen strukturellen Umbau der Förderarchitektur. Marktintegration und Systemverantwortung sind notwendige Schritte für ein zunehmend erneuerbares Stromsystem.

Damit die Energiewende jedoch auch im sozialen Wohnungsbestand gelingt, braucht es flankierende Maßnahmen: verlässliche Rahmenbedingungen für Mieterstrom und Quartierslösungen, gezielte Speicherförderung sowie eine realistische Berücksichtigung der Investitionsbedingungen kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. (schä/schi)

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