CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Evaluierungsbericht bestätigt funktionierendes Grundsystem – GdW sieht Korrekturbedarf bei Fernwärme
Seit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes Anfang 2023 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern verursachungsgerecht aufzuteilen und gleichzeitig Anreize für energetische Sanierungen zu setzen. Der Evaluierungsbericht bestätigt nun, dass dieses System grundsätzlich funktioniert.
Insbesondere im Bereich der Mehrfamilienhäuser gelingt die Umsetzung effizient und weitgehend reibungslos. Die Integration in bestehende Heizkostenabrechnungen hat sich als praktikabel erwiesen und sorgt für eine hohe Anwendungssicherheit in der Breite des Marktes.
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