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BauGB-Novelle: Richtige Ansätze, aber noch kein echter „Bau-Turbo“ für bezahlbaren Wohnraum

Berlin – Angesichts der anhaltend angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten in Deutschland sieht der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im Referentenentwurf zur BauGB-Novelle zwar wichtige Ansätze, aber noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen.

9. April 2026
Blueprint, gavel, and hard hat evoke legal considerations in construction projects, suitable for illustrating legal aspects of building and development.

„Die Lage ist ernst: In vielen Städten fehlt es massiv an bezahlbarem Wohnraum. Umso wichtiger wäre eine Reform, die Planen und Bauen tatsächlich spürbar beschleunigt. Der vorliegende Entwurf bleibt hier aber noch zu zögerlich“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Wohnungsbau stärken – aber konsequent und wirksam

Positiv bewertet der GdW insbesondere die stärkere Berücksichtigung des Wohnungsbaus in Abwägungsentscheidungen, Ansätze zur Beschleunigung und Digitalisierung von Verfahren, sowie Impulse zur effizienteren Flächennutzung und zum seriellen Bauen. Diese Punkte greifen zentrale Forderungen der Wohnungswirtschaft auf und gehen in die richtige Richtung.

Abwägungsvorrang greift zu kurz

Kritisch sieht der GdW jedoch die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Abwägungsvorrangs für den Wohnungsbau. Dieser bleibt im Entwurf auf Ebene der Bauleitplanung beschränkt und entfaltet keine ausreichende Wirkung für einzelne Bauvorhaben. Selbst, wenn ein Bebauungsplan bereits Wohnungsbau vorsieht, kann ein konkretes Bauprojekt weiterhin an naturschutzrechtlichen Anforderungen scheitern oder erheblich verzögert werden. Der vorgesehene Vorrang zugunsten des Wohnens greift in solchen Fällen nicht.

„Wenn der Abwägungsvorrang nicht auch beim einzelnen Bauvorhaben wirkt, bleibt er in der Praxis weitgehend wirkungslos. Dann droht weiterhin, dass dringend benötigter Wohnraum an Einzelfallprüfungen scheitert“, so Gedaschko.

Zudem liegt die Anwendung des Instruments im Ermessen der Kommunen. Anders als etwa im Bereich erneuerbarer Energien besteht keine verpflichtende Vorrangregelung – ein entscheidender Unterschied, der die Wirksamkeit zusätzlich einschränkt

Neue weitreichende Vorgaben drohen zusätzliche Hürden zu schaffen

Der GdW warnt zudem vor zusätzlichen Belastungen durch parallele Änderungen im bereits weitreichenden Naturschutzrecht. Vorgesehene neue Regelungen könnten den Umfang von Ausgleichsmaßnahmen deutlich ausweiten, zusätzliche Planungsebenen einführen und durch eine Ausweitung von Schutzkulissen neue Unsicherheiten schaffen.

Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass sich Genehmigungsverfahren weiter verlängern und Baukosten steigen. Im Extremfall könnten solche neue Vorgaben sogar eine „Sperrwirkung“ entfalten, so dass Projekte gar nicht mehr umgesetzt werden können .

„Wenn neue Hürden aufgebaut werden, während gleichzeitig Beschleunigung versprochen wird, konterkariert sich die Reform selbst“, betont Gedaschko.

Jetzt nachschärfen: „Fast Lane fürs Wohnen“ notwendig

Die BauGB-Novelle muss konsequent auf Beschleunigung und Umsetzbarkeit ausgerichtet werden. Dafür braucht es insbesondere:

  • eine verbindliche „Fast Lane fürs Wohnen“ mit deutlich verkürzten Verfahren,
  • einen klar durchgreifenden Abwägungsvorrang auch für konkrete Bauvorhaben,
  • den Abbau zusätzlicher Prüf- und Dokumentationspflichten
  • sowie rechtssichere und praktikable Lösungen im Zusammenspiel mit dem Naturschutzrecht.

„Wir brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern eine Reform, die in der Praxis wirkt. Nur so können wir den dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig bezahlbar halten“, so Gedaschko abschließend. (schi)

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