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BauGB-Novelle: Richtige Ansätze, aber noch kein echter „Bau-Turbo“ für bezahlbaren Wohnraum

Berlin – Angesichts der anhaltend angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten in Deutschland sieht der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im Referentenentwurf zur BauGB-Novelle zwar wichtige Ansätze, aber noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen.

9. April 2026
Blueprint, gavel, and hard hat evoke legal considerations in construction projects, suitable for illustrating legal aspects of building and development.

„Die Lage ist ernst: In vielen Städten fehlt es massiv an bezahlbarem Wohnraum. Umso wichtiger wäre eine Reform, die Planen und Bauen tatsächlich spürbar beschleunigt. Der vorliegende Entwurf bleibt hier aber noch zu zögerlich“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Wohnungsbau stärken – aber konsequent und wirksam

Positiv bewertet der GdW insbesondere die stärkere Berücksichtigung des Wohnungsbaus in Abwägungsentscheidungen, Ansätze zur Beschleunigung und Digitalisierung von Verfahren, sowie Impulse zur effizienteren Flächennutzung und zum seriellen Bauen. Diese Punkte greifen zentrale Forderungen der Wohnungswirtschaft auf und gehen in die richtige Richtung.

Abwägungsvorrang greift zu kurz

Kritisch sieht der GdW jedoch die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Abwägungsvorrangs für den Wohnungsbau. Dieser bleibt im Entwurf auf Ebene der Bauleitplanung beschränkt und entfaltet keine ausreichende Wirkung für einzelne Bauvorhaben. Selbst, wenn ein Bebauungsplan bereits Wohnungsbau vorsieht, kann ein konkretes Bauprojekt weiterhin an naturschutzrechtlichen Anforderungen scheitern oder erheblich verzögert werden. Der vorgesehene Vorrang zugunsten des Wohnens greift in solchen Fällen nicht.

„Wenn der Abwägungsvorrang nicht auch beim einzelnen Bauvorhaben wirkt, bleibt er in der Praxis weitgehend wirkungslos. Dann droht weiterhin, dass dringend benötigter Wohnraum an Einzelfallprüfungen scheitert“, so Gedaschko.

Zudem liegt die Anwendung des Instruments im Ermessen der Kommunen. Anders als etwa im Bereich erneuerbarer Energien besteht keine verpflichtende Vorrangregelung – ein entscheidender Unterschied, der die Wirksamkeit zusätzlich einschränkt

Neue weitreichende Vorgaben drohen zusätzliche Hürden zu schaffen

Der GdW warnt zudem vor zusätzlichen Belastungen durch parallele Änderungen im bereits weitreichenden Naturschutzrecht. Vorgesehene neue Regelungen könnten den Umfang von Ausgleichsmaßnahmen deutlich ausweiten, zusätzliche Planungsebenen einführen und durch eine Ausweitung von Schutzkulissen neue Unsicherheiten schaffen.

Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass sich Genehmigungsverfahren weiter verlängern und Baukosten steigen. Im Extremfall könnten solche neue Vorgaben sogar eine „Sperrwirkung“ entfalten, so dass Projekte gar nicht mehr umgesetzt werden können .

„Wenn neue Hürden aufgebaut werden, während gleichzeitig Beschleunigung versprochen wird, konterkariert sich die Reform selbst“, betont Gedaschko.

Jetzt nachschärfen: „Fast Lane fürs Wohnen“ notwendig

Die BauGB-Novelle muss konsequent auf Beschleunigung und Umsetzbarkeit ausgerichtet werden. Dafür braucht es insbesondere:

  • eine verbindliche „Fast Lane fürs Wohnen“ mit deutlich verkürzten Verfahren,
  • einen klar durchgreifenden Abwägungsvorrang auch für konkrete Bauvorhaben,
  • den Abbau zusätzlicher Prüf- und Dokumentationspflichten
  • sowie rechtssichere und praktikable Lösungen im Zusammenspiel mit dem Naturschutzrecht.

„Wir brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern eine Reform, die in der Praxis wirkt. Nur so können wir den dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig bezahlbar halten“, so Gedaschko abschließend. (schi)

🏗️ Serielles Sanieren nimmt Fahrt auf – vom Pionierprojekt in die Breite! Wie schaffen wir es, den Gebäudebestand schneller, wirtschaftlicher und zugleich klimaneutral zu machen? Darüber diskutierten heute auf der @[EXPO REAL (Messe München)] am Verbände+ Stand @[Stolte Christian] (@[Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)], @[Tim-Oliver Müller] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]) und GdW-Hauptgeschäftsführerin @[Ingeborg Esser], moderiert von @[Michael Neitzel]. Im Mittelpunkt: die neue Rahmenvereinbarung SerSan 1.0 von GdW, Bauindustrie und dena. Und das Interesse des Marktes ist groß: 48 Teilnahmeanträge sind eingegangen – von regionalen ebenso wie überregionalen Anbietern. 💬 „Die Offenheit unserer Mitgliedsunternehmen für das serielle Sanieren hat deutlich zugenommen“, betonte Ingeborg Esser. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen einen deutlich einfacheren und schnelleren Zugang zu seriellen Sanierungslösungen ermöglichen – wesentliche Schritte des aufwendigen europäischen Vergabeverfahrens werden bereits vorweggenommen. Das Potenzial ist enorm: Sechs unterschiedliche Gebäudetypen sowie verschiedene Sanierungs- und Effizienzstandards sollen dafür sorgen, dass Lösungen für einen möglichst breiten Bestand angeboten werden können. Klar wurde in der Diskussion aber auch: Klimaneutralität darf nicht mit maximaler Effizienz jedes einzelnen Gebäudes verwechselt werden. Entscheidend ist der Blick auf den gesamten Bestand. Begrenzte finanzielle Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie die größte CO₂-Wirkung entfalten. Der GdW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, auch EH 85 angemessen in der Förderung zu berücksichtigen. 🏭 Serielles Sanieren bietet dabei mehr als Kostenvorteile: Vorfertigung, Digitalisierung sowie die Verbindung von Planung und Bauen können Geschwindigkeit, Produktivität und Qualität deutlich erhöhen. Gleichzeitig schafft die Rahmenvereinbarung mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und erleichtert Wohnungsunternehmen die Vergabe. Jetzt kommt es darauf an, aus dem großen Marktinteresse konkrete Projekte zu machen. Denn eines ist sicher: Serielles Sanieren ist längst mehr als ein Experiment – es kann zu einem wichtigen Baustein für den klimaneutralen Gebäudebestand werden.

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