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Düsseldorf: SWD startet Sonnenenergie-Offensive

27. August 2025
Foto: SWD, Fotograf: David Young

Bereits drei Neubau-Mehrfamilienhäuser und die SWD-Zentrale wurden mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgestattet

Die SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) vollzieht in diesem Jahr wichtige Schritte auf dem Weg zu einem Ausbau der Photovoltaik-Technik im Zeichen des Klimaschutzes. Als wichtiger Bestandteil der SWD-Nachhaltigkeitsstrategie ermöglichen Photovoltaik-Anlagen Energie- und Kosteneinsparungen. Denn sie liefern Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle, den Mieterinnen und Mieter sowie die SWD selbst nutzen können. Als Partner des Düsseldorfer Klimapaktes engagiert sich das Unternehmen aus Überzeugung auf diesem Feld, um das städtische Gesamtziel einer Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu unterstützen. Die Projekte stehen für eine Stromproduktion von rund 120.000 kWh pro Jahr. Bis zum Frühjahr 2026 soll sogar ein Volumen von mehr als 390.000 kWh pro Jahr erreicht sein.

Photovoltaik auf dem Dach der SWD-Zentrale

Das Dach auf dem Neubau der SWD-Zentrale in der Erna-Eckstein-Straße, die Ende des Jahres 2019 bezogen wurde, kann seit Mitte August für die Energieerzeugung genutzt werden. 54 PV-Module mit einer Fläche von 110 m2 verfügen über eine Leistung von 24,3 kWp (Kilowatt-Peak). Die Jahresstromproduktion beläuft sich auf 21.256 kWh. Die Anlage versetzt das Unternehmen in die Lage, ab sofort 25 Prozent des eigenen Stromverbrauches in der Zentrale selbst zu erzeugen und die Betriebskosten des Unternehmens zu senken.

Die SWD hat in diesem Jahr zudem bereits drei neue Mehrfamilienhäuser fertiggestellt, die jeweils mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern für Mieterstrom versehen sind. Sämtliche Anlagen wurden bereits deutlich vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Solaranlagenpflicht auf Dächern des Landes NRW geplant, die seit Beginn des Jahres auch Wohnungsneubauten einschließt.

Ernst-Derra-Straße 4

In unmittelbarer Nähe des Universitätsklinikums hat die SWD insgesamt 21 öffentlich-geförderte Wohnungen mit über 1.300 m2 Wohnfläche geschaffen, die ab dem kommenden September von den ersten Mieterinnen und Mietern bezogen werden. Die Flachdächer der beiden miteinander verbundenen Teilgebäude werden hier fast komplett für eine Photovoltaik-Anlage genutzt. 87 Photovoltaik-Module stehen für eine Leistung von fast 38,28 kWp (Kilowatt-Peak). Die Gesamtanlage kann demnach jährlich bis zu 38.280 kWh Strom erzeugen.

Errichtet wurde das Gebäude im CO2-Emmissionen reduzierenden Effizienzhaus 55-Standard. Die Beheizung und Warmwasserversorgung werden über einen ebenfalls CO2-Emmissionen reduzierenden Fernwärmeanschluss bereitgestellt. Jeweils zehn Zwei- und Drei-Zimmerwohnungen und eine Vier-Zimmerwohnung wurden für 6,5 Mio. Euro geschaffen.

Talstraße 76

Ab Oktober dieses Jahres werden die ersten Mieterinnen und Mieter in 14 öffentlich-geförderten Wohnungen in der Talstraße 76 im Stadtteil Friedrichsstadt einziehen können. Die Mietparteien profitieren hier von Mieterstrom, der durch eine Photovoltaikanlage erzeugt wird. 66 Photovoltaikmodule auf dem Dach ermöglichen eine Jahresproduktion von 30.628 kWh Strom. Der kWp der Anlage liegt bei 29,7. Bei dieser Anlage sorgt ein Batteriespeicher mit einer Kapazität von 46,8 kWh dafür, dass die über die Anlage erzeugte Energie weitestgehend von den Mieterinnen und Mietern genutzt werden kann und nicht zum Großteil in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden muss. So wird das Haus insgesamt unabhängiger vom Stromnetz, verfügt also über einen hohen Autarkiegrad.

Insgesamt 950 m2 Wohnraum verteilen sich in dem Neubau auf acht Zwei-Zimmer-sowie eine Drei-Zimmer- und fünf Vier-Zimmer-Wohnungen. Auch dieses fünfgeschossige Gebäude entspricht dem Effizienzhaus 55-Standard und wird an das Fernwärmenetz der Düsseldorfer Stadtwerke angeschlossen. Ca. 3,8 Mio. Euro hat die SWD in dieses Wohnungsbauprojekt investiert.

Hansaallee 270-276

Bereits seit Februar sind die 46 öffentlich-geförderten Wohnungen in der Hansaallee 270-276 bewohnt. Auf den Dachflächen befindet sich ein Photovoltaik-Mieterstrom-Projekt in Kooperation mit den Stadtwerken Düsseldorf. Die auf einem Teilbereich des Dachs installierte Anlage besteht aus 68 PV-Modulen mit einer Gesamtfläche von 136 m2 Größe. Diese PV-Anlage verfügt über eine Leistung von fast 30 kWp (Kilowatt-Peak) und kann bis zu 30.000 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Dieser Neubau entspricht ebenfalls dem Effizienzhaus 55-Standard. Für die Beheizung der Wohnungen und die Warmwasserversorgung sorgt ein Fernwärmeanschluss, der die CO2-Emissionen des Hauses reduziert.

Ausblick Photovoltaik bei der SWD

Weitere Photovoltaikanlagen werden kontinuierlich hinzukommen, so dass die Bedeutung der Photovoltaik in den Wohnhäusern der SWD stetig zunehmen wird. Bis zum Frühjahr 2026 werden Solarstromanlagen auf SWD-Gebäuden dann mehr als 390.000 kWh Strom pro Jahr produzieren können dank weiter Anlagen auf dem Neubau Chemnitzer Straße 1 sowie auf den neu geschaffenen Flachdächern nach den Gebäudeaufstockungen in den Mehrfamilienhäusern Knechtstedenstraße 13-15, 14-18, 20-22 und 24-32.

Talstraße 76 mit PV-Dachanlage – Foto: SWD, Fotograf: David Young
Ernst-Derra-Straße 4 mit PV-Dachanlage – Foto: SWD, Fotograf: David Young

Mietkautionskonten dienen einem einzigen Zweck: der Sicherung von Ansprüchen aus konkreten Mietverhältnissen. Die Kaution ist in Deutschland gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt und strikt vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten. Deshalb muss der Vermieter sie auf einem Treuhandkonto anlegen, bei vielen Mietern auf einem #Treuhandsammelkonto. Kurz: Ein Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko gibt es nicht, weil die Kaution immer nur Teil eines Mietverhältnisses ist und am Ende zum Beispiel vom Vermieter genutzt werden kann, wenn die Wohnung nicht in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückgegeben wird.   Deshalb sieht der GdW einen aktuellen Entwurf der europäischen Geldwäschebehörde AMLA sehr kritisch: Er würde alle Treuhandsammelkonten gleich behandeln und damit die bewährte risikoorientierte Praxis bei Mietkautionssammelkonten einschränken. Die Folge wäre, dass sämtliche Mieterinnen und Mieter nachträglich identifiziert und verifiziert werden müssten, mit erheblichem Aufwand für Wohnungsunternehmen und Mietende. Gerade für ältere Menschen, Betreuungsfälle oder Menschen mit sprachlichen Barrieren wäre das unverhältnismäßig.   Unsere Position ist klar: Regulierung muss risikogerecht und verhältnismäßig bleiben. Wir sind klar gegen Geldwäsche. Aber mit Mietkautionen erfolgt diese nicht! Deshalb haben wir uns an Bundesfinanzminister @[Lars Klingbeil] und Justizministerin Stefanie Hubig gewandt und setzen uns für eine ausdrückliche risikoorientierte Ausnahmeregelung ein.   Die AMLA lädt aktuell zu sektoralen Roundtables zu vereinfachten Sorgfaltspflichten (Simplified Due Diligence) ein. Diese Gelegenheit wird der GdW nutzen, um die Praxis der Wohnungswirtschaft einzubringen – für Regeln, die wirken, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen.   #Wohnungswirtschaft #Bürokratieabbau #Geldwäscheprävention #AMLA #EU @[Ingeborg Esser] @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht]

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