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Zur Unwirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung innerhalb der Schonfrist

27. März 2025
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Mit Urteil vom 5. Juli 2024 (Az.: 1 S 19/24) hat das Landgericht Ellwangen (LG) entschieden, dass ein Vermieter rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er das Mietverhältnis aufgrund Zahlungsverzug beendet, für die er selbst durch fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen die Ursache gesetzt hat. Aufgrund einer vom klagenden Vermieter inhaltlich fehlerhaften Betriebskostenabrechnung verlangte dieser fortan erheblich erhöhte und unzulässige Vorauszahlungen. Die Mieterin zahlte zunächst, geriet aber aufgrund der Zahlung in finanzielle Schieflage und kam mit zwei monatlichen Zahlungen in Rückstand. Der Vermieter kündigte daraufhin sowohl außerordentlich als auch ordentlich und klagte auf Herausgabe der Mietsache und Zahlung der Rückstände. Ein vollständiger Ausgleich der Mietschulden bis zum Ablauf der Schonfrist erfolgte durch die Beklagte ebenso wenig, wie eine Aufrechnungserklärung mit den zu viel geleisteten Überzahlungen, weswegen das Amtsgericht dem klägerischen Antrag entsprach. Das Berufungsgericht wertete die Kündigungen jedoch als unwirksam und wies im Zusammenhang mit der im Berufungsverfahren erklärten Aufrechnung der Beklagten die Klage überwiegend ab.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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