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Zur Unwirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung innerhalb der Schonfrist

27. März 2025
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Mit Urteil vom 5. Juli 2024 (Az.: 1 S 19/24) hat das Landgericht Ellwangen (LG) entschieden, dass ein Vermieter rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er das Mietverhältnis aufgrund Zahlungsverzug beendet, für die er selbst durch fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen die Ursache gesetzt hat. Aufgrund einer vom klagenden Vermieter inhaltlich fehlerhaften Betriebskostenabrechnung verlangte dieser fortan erheblich erhöhte und unzulässige Vorauszahlungen. Die Mieterin zahlte zunächst, geriet aber aufgrund der Zahlung in finanzielle Schieflage und kam mit zwei monatlichen Zahlungen in Rückstand. Der Vermieter kündigte daraufhin sowohl außerordentlich als auch ordentlich und klagte auf Herausgabe der Mietsache und Zahlung der Rückstände. Ein vollständiger Ausgleich der Mietschulden bis zum Ablauf der Schonfrist erfolgte durch die Beklagte ebenso wenig, wie eine Aufrechnungserklärung mit den zu viel geleisteten Überzahlungen, weswegen das Amtsgericht dem klägerischen Antrag entsprach. Das Berufungsgericht wertete die Kündigungen jedoch als unwirksam und wies im Zusammenhang mit der im Berufungsverfahren erklärten Aufrechnung der Beklagten die Klage überwiegend ab.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Urbaner #Wohnungsmarkt am Limit: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar? 🏙️ Steigende #Baukosten, das aktuelle Zinsniveau und eine immer komplexere Regulierung setzen den Wohnungsbau massiv unter Druck. Während der politische Ruf nach bezahlbarem #Wohnraum lauter wird, klafft die Schere zur marktwirtschaftlichen Realität immer weiter auseinander. Lässt sich dieses Spannungsfeld überhaupt noch auflösen – und wer trägt am Ende die Verantwortung? Genau diesen brennenden Fragen widmet sich #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf dem 20. IREBS Immobilien-Symposium. In seinem Impulsvortrag „Urbaner Wohnungsmarkt unter Druck: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar?“ wird er die Grenzen und Zielkonflikte zwischen politischem Anspruch und ökonomischer Machbarkeit schonungslos beleuchten. Doch dabei bleibt es nicht: Direkt im Anschluss vertieft er das Thema in der Paneldiskussion „Zwischen Rendite, Regulierung und Verantwortung: Wer baut morgen die bezahlbaren Wohnungen?“ Save the Date: 📅 12. Juni 2026 📍 Kloster Eberbach (Eltville am Rhein) 💡 Leitthema: „Auf festem Grund: Perspektiven geben in bewegten Zeiten“ Mehr zum Programm: https://lnkd.in/gPxnMjT

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