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Zur Mangelhaftigkeit eines erworbenen Stellplatzes wegen Rangierbedarfs

28. August 2025
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Mit Urteil vom 12. März 2025 (Az.: 21 U 138/24) hat das Kammergericht Berlin (KG) entschieden, dass ein vom Bauträger geschaffener Tiefgaragenplatz, der nur durch umständliches Rangieren erreichbar ist, den Käufer der dazugehörigen Wohnung zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatten die Kläger von dem beklagten Bauträger eine Neubauwohnung und zusätzlich einen dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz gekauft. Der Stellplatz konnte mit dem Mittelklassefahrzeug des Käufers nur rückwärts in einem Bogen an sieben weiteren Stellplätzen vorbeifahrend erreicht werden. Eine Wendemöglichkeit gab es nicht. Das alles empfanden die Käufer als Zumutung, holten ein privates Gutachten ein und klagten auf Kaufpreisminderung. Das Kammergericht gab den Kläger recht. Der Stellplatz war nicht von mittlerer Art und Güte. Zwar habe ein Stellplatzkäufer grundsätzlich keinen Anspruch darauf, seinen Stellplatz vorwärts oder rückwärts in einem Zug erreichen zu können, hier aber gestalte sich das Einparken als doch erheblich schwieriger und erfordere nach Ansicht des Gerichts ein überdurchschnittliches Fahrkönnen. Zugebilligt wurde eine Minderung in Höhe von 20 Prozent.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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