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Zur Mangelhaftigkeit eines erworbenen Stellplatzes wegen Rangierbedarfs

28. August 2025
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Mit Urteil vom 12. März 2025 (Az.: 21 U 138/24) hat das Kammergericht Berlin (KG) entschieden, dass ein vom Bauträger geschaffener Tiefgaragenplatz, der nur durch umständliches Rangieren erreichbar ist, den Käufer der dazugehörigen Wohnung zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatten die Kläger von dem beklagten Bauträger eine Neubauwohnung und zusätzlich einen dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz gekauft. Der Stellplatz konnte mit dem Mittelklassefahrzeug des Käufers nur rückwärts in einem Bogen an sieben weiteren Stellplätzen vorbeifahrend erreicht werden. Eine Wendemöglichkeit gab es nicht. Das alles empfanden die Käufer als Zumutung, holten ein privates Gutachten ein und klagten auf Kaufpreisminderung. Das Kammergericht gab den Kläger recht. Der Stellplatz war nicht von mittlerer Art und Güte. Zwar habe ein Stellplatzkäufer grundsätzlich keinen Anspruch darauf, seinen Stellplatz vorwärts oder rückwärts in einem Zug erreichen zu können, hier aber gestalte sich das Einparken als doch erheblich schwieriger und erfordere nach Ansicht des Gerichts ein überdurchschnittliches Fahrkönnen. Zugebilligt wurde eine Minderung in Höhe von 20 Prozent.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🏠 Klimaschutz im Gebäudesektor: realistisch, sozial ausgewogen, planbar Gestern endete die Frist für die Stellungnahmen zum #Klimaschutzprogramm der #Bundesregierung. Auch wir haben konkrete Vorschläge für den #Gebäudesektor eingereicht. Unsere Kernpunkte: ·        Kein politischer Druck zur Erhöhung der Sanierungsrate – stattdessen Orientierung am Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor ·        BEG-Förderung konsequent auf Einzelmaßnahmen ausrichten, 30 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle ·        Zehnjährige Verstetigung der BEG-Mittel im Klimatransformationsfonds ·        Experimentierklausel im Gebäudemodernisierungsgesetz, die CO₂-Bilanzansätze für ganze Wohnungsbestände als alternative Erfüllungsoption ermöglicht ·        Zusätzlicher Förderbonus für besonders ineffiziente Gebäude mit hohem Anteil einkommensschwacher Mieter  ·        Reform der Umlagegrenzen und Stärkung von Mieterstrom- und Kundenanlagen Die Stellungnahme finden Sie hier: https://lnkd.in/egJPhP2t #Klimaschutz #Wohnungswirtschaft #Gebäudesanierung #CO2Reduktion #BEG #Praxispfad @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht] @[Ingeborg Esser] @[Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor] @[Dr. Ingrid Vogler] @[Dr. Sabine Schäfer] @[VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.] @[vdw Niedersachsen Bremen] @[VdW Bayern] @[vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen] @[BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.] @[VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.] @[VdW saar - Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft]

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