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Zum Anspruch auf Anbringung eines sogenannter Balkonkraftwerks

12. Juni 2025
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Mit Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az.: 208 C) hat das Amtsgericht Köln (AG) entschieden, dass einem Vermieter die Genehmigung der Installation einer Balkonsolaranlage nicht zuzumuten ist, wenn der Mieter trotz erhöhter Sicherheitsbedenken weder zum Nachweis einer Versicherung noch zu einer Sicherheitsleistung bereit ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt hatte der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters an der Außenseite des Balkons ein „Balkonkraftwerk“ angebracht. Nachdem einer Aufforderung zur Entfernung der Balkonsolaranlage nicht nachgekommen war, erhob die Vermieterin Klage auf Rückbau der Anlage und begründete dies mit Sicherheitsbedenken infolge nicht erbrachter Nachweise hinsichtlich einer fachgerechten Installation und dem Vorliegen einer Versicherung sowie der Ablehnung einer Sicherheitsleistung durch die Mieterin. Das AG entschied, dass der Vermieterin eine nachträgliche Genehmigung der Anlage nicht zugemutet werden kann. Argument war, dass die Paneele insbesondere bei Unwetter ein hohes Schadensrisiko darstellen und durch die Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung und einer Versicherung das nicht abgesicherte Haftungsrisiko den Anspruch der Beklagten auf Genehmigung der Anlage verdränge.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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