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Zahl der Woche

517.000 Personen betrug die Nettozuwanderung aus dem Ausland in die alten Bundesländer im Jahr 2023.

4. November 2024
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Damit war Nettozuwanderung im Westen deutlich höher als im Osten (97.000 Personen). Seit der deutschen Vereinigung ist die Nettozuwanderung in den westdeutschen Bundesländern höher als in den ostdeutschen. Insgesamt betrug die Nettozuwanderung aus dem Ausland im Osten seit 1990 rund 1,3 Millionen Personen. Im Westen war der Wanderungsgewinn mit knapp 9,4 Millionen Personen etwa siebenmal so groß. Der Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist seit der deutschen Vereinigung überall in Deutschland gestiegen, allerdings in unterschiedlichem Umfang. So hatten 2023 in den westdeutschen Ländern (ohne Berlin) 27,6 Prozent der Bevölkerung eine Einwanderungsgeschichte. In den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) war der Anteil mit 9,7 Prozent weniger als halb so hoch. In Berlin betrug der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte 33,6 Prozent. Die niedrige Zuwanderung sowie die Abwanderung jüngerer Menschen führt dazu, dass Ostdeutschland einen geringeren Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter (18 bis 64 Jahre) hat als die westdeutschen Ländern. So sind im Osten (ohne Berlin) 57,5 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahre alt. Im Westen sind es dagegen 61,6 Prozent. Die 10 Kreise mit dem niedrigsten Anteil von 18- bis unter 65-Jährigen liegen alle in Ostdeutschland. Am niedrigsten war der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter 2023 in Dessau-Roßlau (53,4 Prozent), im Erzgebirgskreis (53,5 Prozent) und in Görlitz (53,8 Prozent). Anteilig die meisten Menschen im erwerbsfähigen Alter lebten in Heidelberg (68,5 Prozent), Regensburg (67,5 Prozent) und Mainz (67,1 Prozent).

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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