Weiterbildung

Hinweisgeberschutzgesetz 10. März 2025, Berlin
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen werden durch das neue Gesetz verpflichtet, eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten zu mutmaßlichen Rechtsverstößen zu untersuchen. Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, jemanden im oder außerhalb des Unternehmens mit der Entgegennahme der Meldungen zu beauftragen. Welche Pflichten damit für die Unternehmen verbunden sind, wie das Melde- und Untersuchungsverfahren erfolgen muss und was zur Gewährleistung von Schutz und Vertraulichkeit nun erforderlich ist, ist Inhalt des Seminars. Die Dozentin bringt Praxisbeispiele ein, anhand derer die konkrete Umsetzung erläutert wird.
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