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Wärmezähler: Neue Rechtsgrundlage für bestehende Tauchhülsen – Metallrohre zur Aufnahme von Temperaturfühlern bleiben weiter zulässig

Berlin – Tauchhülsen sind schmale Metallrohre, in die die Temperaturfühler von Wärmezählern eingeschoben werden. Sie ermöglichen es, die Fühler zu wechseln, ohne das Heizungswasser abzulassen oder die Anlage zu öffnen. Tauchhülsen wurden über Jahrzehnte in Heizungsanlagen eingesetzt und sind ein zentraler Bestandteil vieler vorhandener Wärmemessstellen. Da sie jedoch etwas ungenauer messen als direkt in den Wasserkreislauf eintauchende Fühler, wurden sie im europäischen Messwesen nur befristet geduldet. Diese Duldungsregelung läuft am 30. Oktober 2026 aus – ein Zeitpunkt, der die Branche unter erheblichen Handlungsdruck setzte.

20. November 2025
Adobe Stock
Foto: Stéphane LEITENBERGER

Obwohl die Zahl der Tauchhülsenmessstellen in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen hat, befinden sich in Deutschland weiterhin etwa zwei Millionen Tauchhülsen im Einsatz. Seit 2023 gibt es daher intensive Bemühungen – initiiert vom Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement –, eine dauerhaft tragfähige Nachfolgeregelung zu entwickeln. Ziel war es, die Funktionsfähigkeit der bestehenden Anlagen zu sichern und zugleich einen massiven, kostenintensiven Austausch zu vermeiden, der Eigentümer finanziell belastet und die ohnehin knappen Kapazitäten im Heizungs- und SHK-Handwerk zusätzlich überstrapaziert hätte.

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