Wärmezähler: Neue Rechtsgrundlage für bestehende Tauchhülsen – Metallrohre zur Aufnahme von Temperaturfühlern bleiben weiter zulässig
Obwohl die Zahl der Tauchhülsenmessstellen in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen hat, befinden sich in Deutschland weiterhin etwa zwei Millionen Tauchhülsen im Einsatz. Seit 2023 gibt es daher intensive Bemühungen – initiiert vom Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement –, eine dauerhaft tragfähige Nachfolgeregelung zu entwickeln. Ziel war es, die Funktionsfähigkeit der bestehenden Anlagen zu sichern und zugleich einen massiven, kostenintensiven Austausch zu vermeiden, der Eigentümer finanziell belastet und die ohnehin knappen Kapazitäten im Heizungs- und SHK-Handwerk zusätzlich überstrapaziert hätte.
Anpassung der technischen Richtlinie TR-K8
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