Vierteljährliche Zinsanalyse: Drittes Quartal 2024
KONTAKT: PROF. DR. MARKUS KNÜFERMANN (M.KNUEFERMANN@EBZ-BS.DE)
Im Eurosystem werden Leitzinssätze für drei Geldgeschäfte unterschieden: (1) Hauptrefinanzierungsgeschäfte – sie bieten Kreditinstituten die Möglichkeit, sich im Zentralbankensystem Liquidität zu besorgen. Bis vor der Weltfinanzkrise im Herbst 2008 waren die Beschaffungsmöglichkeiten begrenzt und das Geld wurde sozusagen versteigert. Seit der Weltfinanzkrise gilt bei der Refinanzierung aber die Vollzuteilung. Benötigte ein Kreditinstitut darüber hinaus mehr Liquidität, konnte es auf die (2) Spitzenrefinanzierung zurückgreifen. Der Zinssatz liegt generell oberhalb des Hauptrefinanzierungszinssatzes. Er hat durch die unbegrenzten Hauptrefinanzierungen aktuell keine Bedeutung. Durch Überliquidität in den Märkten haben ohnehin beide Refinanzierungszinssätze an Bedeutung verloren. Stattdessen wurde per Ratsbeschluss vom 13. März 2024 entschieden, die Geldpolitik über den Zinssatz der (3) Einlagenfazilität zu steuern. Nicht mehr Kreditzinssätze leiten die Märkte, sondern der Einlagenzinssatz ist der zentrale Stellhebel.
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