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Vierteljährliche Zinsanalyse: Drittes Quartal 2024

Die letzte Zinsprognose in der wi Wohnungspolitische Informationen vom 19. Juni 2024 blickte zurück auf die Entscheidung des Rats in der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat), am 6. Juni 2024 eine Umkehr der Leitzinspolitik im Eurosystem einzuleiten. Trotz damals nicht erfolgreich bekämpfter Inflation wurden die geldpolitischen Zinssätze nicht mehr angehoben oder gehalten, sondern abgesenkt. Auch diese vorliegende Zinsprognose blickt auf den aktuellen Ratsbeschluss zurück, erneut wurden nämlich die Leitzinssätze am 18. September 2024 gesenkt – ein Akt, der in der Ratssitzung vom 12. September 2024 beschlossen wurde.

4. November 2024
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KONTAKT: PROF. DR. MARKUS KNÜFERMANN (M.KNUEFERMANN@EBZ-BS.DE)

Im Eurosystem werden Leitzinssätze für drei Geldgeschäfte unterschieden: (1) Hauptrefinanzierungsgeschäfte – sie bieten Kreditinstituten die Möglichkeit, sich im Zentralbankensystem Liquidität zu besorgen. Bis vor der Weltfinanzkrise im Herbst 2008 waren die Beschaffungsmöglichkeiten begrenzt und das Geld wurde sozusagen versteigert. Seit der Weltfinanzkrise gilt bei der Refinanzierung aber die Vollzuteilung. Benötigte ein Kreditinstitut darüber hinaus mehr Liquidität, konnte es auf die (2) Spitzenrefinanzierung zurückgreifen. Der Zinssatz liegt generell oberhalb des Hauptrefinanzierungszinssatzes. Er hat durch die unbegrenzten Hauptrefinanzierungen aktuell keine Bedeutung. Durch Überliquidität in den Märkten haben ohnehin beide Refinanzierungszinssätze an Bedeutung verloren. Stattdessen wurde per Ratsbeschluss vom 13. März 2024 entschieden, die Geldpolitik über den Zinssatz der (3) Einlagenfazilität zu steuern. Nicht mehr Kreditzinssätze leiten die Märkte, sondern der Einlagenzinssatz ist der zentrale Stellhebel.

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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wi Wohnungspolitische Informationen 28/2026

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