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Strom- und Gaslieferungsverträge bei Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge

30. April 2025
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Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az.: VIII ZR 300/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei einer Mietwohnung deren einzelne Zimmer separat vermietet sind, alle Verbräuche für Strom und Gas jedoch über einen einzigen Zähler gemessen werden, sich das Leistungsangebot des Strom- und Gasversorgers an den Vermieter (Eigentümer) selbst richtet – nicht an den Mieter. Im zu beurteilenden Sachverhalt hatte die beklagte Vermieterin die einzelnen Zimmer der Wohnung separat an verschiedene Mieter vermietet. Küche und Bad waren Gemeinschaftsräume. Nicht die einzelnen Zimmer, sondern die Wohnung insgesamt verfügte über einen entsprechenden Zähler zur Messung des Verbrauches für Strom und Gas. Allerdings gab es keinen Energieversorgungsvertrag. Daher stritt das Energieversorgungsunternehmen mit der Vermieterin darüber, ob Energieverträge mit den Mietern oder der Vermieterin selbst abgeschlossen wurden. Der BGH entschied, dass der Vertrag mit der Vermieterin zustande gekommen ist. Argument war, dass Mieter nur für eigene Verbräuche einzustehen haben und hier eine Zuordnung zu den jeweiligen Mietern nicht erfolgen konnte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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