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Strom- und Gaslieferungsverträge bei Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge

30. April 2025
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Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az.: VIII ZR 300/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei einer Mietwohnung deren einzelne Zimmer separat vermietet sind, alle Verbräuche für Strom und Gas jedoch über einen einzigen Zähler gemessen werden, sich das Leistungsangebot des Strom- und Gasversorgers an den Vermieter (Eigentümer) selbst richtet – nicht an den Mieter. Im zu beurteilenden Sachverhalt hatte die beklagte Vermieterin die einzelnen Zimmer der Wohnung separat an verschiedene Mieter vermietet. Küche und Bad waren Gemeinschaftsräume. Nicht die einzelnen Zimmer, sondern die Wohnung insgesamt verfügte über einen entsprechenden Zähler zur Messung des Verbrauches für Strom und Gas. Allerdings gab es keinen Energieversorgungsvertrag. Daher stritt das Energieversorgungsunternehmen mit der Vermieterin darüber, ob Energieverträge mit den Mietern oder der Vermieterin selbst abgeschlossen wurden. Der BGH entschied, dass der Vertrag mit der Vermieterin zustande gekommen ist. Argument war, dass Mieter nur für eigene Verbräuche einzustehen haben und hier eine Zuordnung zu den jeweiligen Mietern nicht erfolgen konnte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🟡 Zweite Station unserer Sommerfachreise 2026 im Südwesten: die Große Langgasse in Mainz Am Nachmittag geht es mit unserer Delegation, GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und VdW-südwest-Vorstand @[Dr. Axel Tausendpfund] weiter zur @[Wohnbau Mainz]. Am westlichen Ende der Großen Langgasse entsteht ein sechsgeschossiger Wohn- und Geschäftskomplex, der neuen Wohnraum mit Gewerbe und einer Aufwertung des öffentlichen Raums verbindet. Dafür werden mehrere Bestandsgebäude abgerissen und eine bisher als Parkplatz genutzte Fläche in einen öffentlichen Platz umgewandelt. Die Highlights des Projekts: 🏙️ Neue urbane Qualität: Der neugestaltete Platz bildet künftig den westlichen Abschluss der Großen Langgasse und schafft einen attraktiven öffentlichen Raum in zentraler Lage. 🍽️ Lebendiger Nutzungsmix: Im Erdgeschoss sind Gastronomie und zwei bis vier Läden vorgesehen, die den Platz und das umliegende Quartier beleben sollen. 🏠 Mehr bezahlbarer Wohnraum: In den darüberliegenden Geschossen entstehen 44 Wohnungen – 16 davon werden öffentlich gefördert. 📅 Klare Perspektive: Der Mietbeginn für das neue Innenstadtprojekt ist für Herbst 2027 vorgesehen. Das Projekt zeigt, wie innerstädtische Entwicklung, bezahlbares Wohnen, Handel und mehr Aufenthaltsqualität sinnvoll miteinander verbunden werden können. 🏗️🏬 Mit dabei in Mainz sind außerdem Staatsminister @[Sven Teuber], Sozialdezernentin @[Jana Schmöller], der Bundestagsabgeordnete Daniel Baldy, die Landtagsabgeordnete Dr. @[Dr. Lea Heidbreder], Stadtrat Thomas Gerster und Oliver Bördner aus dem Büro des Mainzer Oberbürgermeisters. Von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz nehmen @[Sandra Baumbach], Dr. @[Ulrich Link] und @[Folker Gratz] teil, aus dem zuständigen Landesministerium @[Bianca Klein] und Susanne Hannes sowie von der LEA Hessen Dr. @[Dr. Karsten McGovern]. #Sommerfachreise #Mainz #Wohnungswirtschaft #BezahlbaresWohnen #Stadtentwicklung #Urbanität #Sommertour

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