Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Strom- und Gaslieferungsverträge bei Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge

30. April 2025
icon_recht_so_1548x1152px

Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az.: VIII ZR 300/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei einer Mietwohnung deren einzelne Zimmer separat vermietet sind, alle Verbräuche für Strom und Gas jedoch über einen einzigen Zähler gemessen werden, sich das Leistungsangebot des Strom- und Gasversorgers an den Vermieter (Eigentümer) selbst richtet – nicht an den Mieter. Im zu beurteilenden Sachverhalt hatte die beklagte Vermieterin die einzelnen Zimmer der Wohnung separat an verschiedene Mieter vermietet. Küche und Bad waren Gemeinschaftsräume. Nicht die einzelnen Zimmer, sondern die Wohnung insgesamt verfügte über einen entsprechenden Zähler zur Messung des Verbrauches für Strom und Gas. Allerdings gab es keinen Energieversorgungsvertrag. Daher stritt das Energieversorgungsunternehmen mit der Vermieterin darüber, ob Energieverträge mit den Mietern oder der Vermieterin selbst abgeschlossen wurden. Der BGH entschied, dass der Vertrag mit der Vermieterin zustande gekommen ist. Argument war, dass Mieter nur für eigene Verbräuche einzustehen haben und hier eine Zuordnung zu den jeweiligen Mietern nicht erfolgen konnte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Entscheidend war hier, dass eine Einzelzuordnung mangels separater Zähler nicht erfolgen konnte. Ist dies der Fall, so trägt der Vermieter aufgrund seines gewählten Vermietungskonzepts die Verantwortung und wird alleiniger Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens. Es liege – so der BGH – nach objektiver Betrachtung nicht im Interesse des einzelnen Mieters auch für die Verbräuche der anderen Mieter einzustehen. Etwas untypisch hängt nach BGH also die Frage des Vertragspartners von der Frage ab, ob entsprechende Zuordnungen möglich sind oder – wie hier – nicht. Der BGH wählte hier also einen praktikablen Weg.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 39/2026

page_1

WI 39/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw