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Strom- und Gaslieferungsverträge bei Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge

30. April 2025
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Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az.: VIII ZR 300/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei einer Mietwohnung deren einzelne Zimmer separat vermietet sind, alle Verbräuche für Strom und Gas jedoch über einen einzigen Zähler gemessen werden, sich das Leistungsangebot des Strom- und Gasversorgers an den Vermieter (Eigentümer) selbst richtet – nicht an den Mieter. Im zu beurteilenden Sachverhalt hatte die beklagte Vermieterin die einzelnen Zimmer der Wohnung separat an verschiedene Mieter vermietet. Küche und Bad waren Gemeinschaftsräume. Nicht die einzelnen Zimmer, sondern die Wohnung insgesamt verfügte über einen entsprechenden Zähler zur Messung des Verbrauches für Strom und Gas. Allerdings gab es keinen Energieversorgungsvertrag. Daher stritt das Energieversorgungsunternehmen mit der Vermieterin darüber, ob Energieverträge mit den Mietern oder der Vermieterin selbst abgeschlossen wurden. Der BGH entschied, dass der Vertrag mit der Vermieterin zustande gekommen ist. Argument war, dass Mieter nur für eigene Verbräuche einzustehen haben und hier eine Zuordnung zu den jeweiligen Mietern nicht erfolgen konnte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🟢„Fast Lane“ für den Wohnungsbau– jetzt kommt es auf die Umsetzung an   Ende November hat die Koalition einen bedeutenden Beschluss gefasst: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll der #Wohnungsbau künftig in Abwägungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Damit greift die Politik einen Vorschlag des GdW auf, den wir seit zwei Jahren als „#FastLane“ für den Wohnungsbau fordern.   Dieser Abwägungsvorrang kann ein wirksames Instrument sein, um dringend benötigte Wohnungen schneller zu realisieren. Wichtig ist nun die richtige Ausgestaltung: Der Vorrang muss auf Ebene einzelner Bauprojekte greifen, also direkt im Baugenehmigungsverfahren. Er darf nicht das kommunale Planungsrecht bei Bebauungsplänen beeinflussen. So bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt, während konkrete Vorhaben beschleunigt werden können.   🎥 Doch was genau versteht man unter Fast Lane? #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] erklärt es im Video👇 https://lnkd.in/ewAeK7gk

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