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Steckersolaranlage als bauliche Veränderung

23. Oktober 2025
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Mit Urteil vom 18. Juli 2025 (Az.: V ZR 29/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums nicht zwingend einen Substanzeingriff voraussetzt. Diese könne auch bei einer sonstigen auf Dauer angelegten Maßnahme, die das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage wesentlich verändert, gegeben sein. Der Sachverhalt betraf eine Solaranlage, die aus neun Solarplatten bestand und sich deutlich von der Gestaltung anderer Balkone abgehoben hat. Ein Eingriff in die Substanz des Gebäudes war nicht gegeben. Für den BGH war ein Eingriff in die Substanz des Gebäudes zur Bejahung einer baulichen Veränderung auch nicht zwingend erforderlich, wenn durch die Veränderung das optische Erscheinungsbild der Anlage wesentlich und dauerhaft verändert werde.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🏗️ Serielles Sanieren nimmt Fahrt auf – vom Pionierprojekt in die Breite! Wie schaffen wir es, den Gebäudebestand schneller, wirtschaftlicher und zugleich klimaneutral zu machen? Darüber diskutierten heute auf der @[EXPO REAL (Messe München)] am Verbände+ Stand @[Stolte Christian] (@[Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)], @[Tim-Oliver Müller] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]) und GdW-Hauptgeschäftsführerin @[Ingeborg Esser], moderiert von @[Michael Neitzel]. Im Mittelpunkt: die neue Rahmenvereinbarung SerSan 1.0 von GdW, Bauindustrie und dena. Und das Interesse des Marktes ist groß: 48 Teilnahmeanträge sind eingegangen – von regionalen ebenso wie überregionalen Anbietern. 💬 „Die Offenheit unserer Mitgliedsunternehmen für das serielle Sanieren hat deutlich zugenommen“, betonte Ingeborg Esser. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen einen deutlich einfacheren und schnelleren Zugang zu seriellen Sanierungslösungen ermöglichen – wesentliche Schritte des aufwendigen europäischen Vergabeverfahrens werden bereits vorweggenommen. Das Potenzial ist enorm: Sechs unterschiedliche Gebäudetypen sowie verschiedene Sanierungs- und Effizienzstandards sollen dafür sorgen, dass Lösungen für einen möglichst breiten Bestand angeboten werden können. Klar wurde in der Diskussion aber auch: Klimaneutralität darf nicht mit maximaler Effizienz jedes einzelnen Gebäudes verwechselt werden. Entscheidend ist der Blick auf den gesamten Bestand. Begrenzte finanzielle Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie die größte CO₂-Wirkung entfalten. Der GdW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, auch EH 85 angemessen in der Förderung zu berücksichtigen. 🏭 Serielles Sanieren bietet dabei mehr als Kostenvorteile: Vorfertigung, Digitalisierung sowie die Verbindung von Planung und Bauen können Geschwindigkeit, Produktivität und Qualität deutlich erhöhen. Gleichzeitig schafft die Rahmenvereinbarung mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und erleichtert Wohnungsunternehmen die Vergabe. Jetzt kommt es darauf an, aus dem großen Marktinteresse konkrete Projekte zu machen. Denn eines ist sicher: Serielles Sanieren ist längst mehr als ein Experiment – es kann zu einem wichtigen Baustein für den klimaneutralen Gebäudebestand werden.

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