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Städtebauförderung: Erstmals 1 Milliarde Euro für Investitionen in Städte und Gemeinden

Berlin – Nachdem alle Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2026/2027 unterzeichnet haben, ist diese am 14. April 2026 in Kraft getreten. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Förderbeginn im Jahr 2026 geschaffen.

28. April 2026
Kooperation Wohnungswirtschaft Wersten Südost Rheinwohnungsbau GmbH • Sahle Wohnen • Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf

Erstmals stellt der Bund eine Milliarde Euro jährlich für die Städtebauförderung bereit. Bund und Länder legen mit der zweijährigen Verwaltungsvereinbarung gemeinsam den Grundstein für eine verlässliche Förderung für die Jahre 2026 und 2027. Den Kommunen soll dies mehr Planungssicherheit für Investitionen in die Entwicklung ihrer Quartiere, Innenstädte und öffentlichen Räume geben.

„Mehr Geld für die Städtebauförderung heißt mehr Möglichkeiten für unsere Kommunen. Wir investieren damit direkt in die Zukunft unserer Städte und Gemeinden – in starke Quartiere, lebendige Innenstädte und gute Orte zum Leben und des Miteinanders. Ob neue Treffpunkte im Kiez, mehr Grün in der Stadt oder eine klimafitte Infrastruktur: Die Städtebauförderung gibt Kommunen den Rückenwind, um Quartiere lebendig, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten“, sagte dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bis zum Ende der Legislatur sollen die Bundesmittel schrittweise weiter auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro steigen. Für das Jahr 2027 beabsichtigt der Bund den weiteren Schritt bei der Aufstockung der Bundesmittel. Dann sollen 1,2 Milliarden Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen unter https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Startseite/startseite_node.html

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