Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Sprung aus dem Fenster zur Selbstrettung ist kein Arbeitsunfall

21. Januar 2026
icon_recht_so_1548x1152px

Mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: L 21 U 47/23) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden, dass ein zur Selbstrettung vorgenommener Sprung aus dem Fenster der eigenen Wohnung in Folge von explodierenden E-Roller-Akkus nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann. In dem zu beurteilenden Sachverhalt war der klagende Arbeitnehmer, während er im Homeoffice arbeitete aufgrund der Explosion zweier in seiner Wohnung gelagerten E-Roller-Akkus und der damit verbundenen Feuer- und Rauchentwicklung aus dem Fenster gesprungen und hatte sich dabei beide Füße gebrochen. Die beklagte Berufsgenossenschaft weigerte sich, das Geschehen als Arbeitsunfall anzuerkennen und lehnte jegliche Zahlungen ab. Das LSG gab der Beklagten recht und entschied, dass der Sprung nicht auf die Erfüllung einer unternehmensdienlichen Verrichtung gerichtet war – da er nicht in einem inneren Zusammenhang mit der im Homeoffice ausgeübten beruflichen Tätigkeit stand – sondern in erster Linie dem überragend wichtigen privaten Motivs der Rettung des eigenen Lebens diente. Hiergegen sei die Erhaltung der Arbeitskraft vollkommen nachrangig. Letztlich spreche auch gegen einen Arbeitsunfall, dass sich mit der Explosion der Akkus eine ausschließlich private Gefahr realisiert habe, da die Akkus im privaten Eigentum des Klägers standen und im gesamten Handlungsverlauf nicht unternehmensdienlich genutzt wurden, noch für eine Nutzung vorgesehen oder bestimmt gewesen seien.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Digital-Abo testen

  • Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
  • Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
  • Exklusive Newsletter
Abonnement testen

Bereits Abonnent? Einloggen

🌱 Road2Green: Jetzt für den DW-Zukunftspreis 2027 bewerben! 🏢✨ Wie gelingt der Spagat zwischen Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen? Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2027 (ausgerichtet von DW Die Wohnungswirtschaft, präsentiert von Aareon) sucht überzeugende Gesamtstrategien zur Klimaneutralität – egal ob Bestand oder Neubau, groß oder klein! Gesucht wird die Vielfalt an Wegen: Ob Quartiersansatz, serielle Sanierung oder digitale Lösungen – Hauptsache Teil einer nachvollziehbaren Gesamtstrategie. 💡 Ihre Chance: Präsentation vor einer namhaften Jury (Vorsitz: Prof. Elisabeth Endres) Hohe Medienpräsenz in DW Die Wohnungswirtschaft & Haufe.Immobilien Preisverleihung beim WohnZukunftsTag 2027 Schirmherr ist GdW-Präsident Axel Gedaschko. 📅 Frist: Bis zum 31. Januar 2027 online bewerben unter: www.dw-zukunftspreis.de.

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 39/2026

page_1

WI 39/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw