Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Sprung aus dem Fenster zur Selbstrettung ist kein Arbeitsunfall

21. Januar 2026
icon_recht_so_1548x1152px

Mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: L 21 U 47/23) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden, dass ein zur Selbstrettung vorgenommener Sprung aus dem Fenster der eigenen Wohnung in Folge von explodierenden E-Roller-Akkus nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann. In dem zu beurteilenden Sachverhalt war der klagende Arbeitnehmer, während er im Homeoffice arbeitete aufgrund der Explosion zweier in seiner Wohnung gelagerten E-Roller-Akkus und der damit verbundenen Feuer- und Rauchentwicklung aus dem Fenster gesprungen und hatte sich dabei beide Füße gebrochen. Die beklagte Berufsgenossenschaft weigerte sich, das Geschehen als Arbeitsunfall anzuerkennen und lehnte jegliche Zahlungen ab. Das LSG gab der Beklagten recht und entschied, dass der Sprung nicht auf die Erfüllung einer unternehmensdienlichen Verrichtung gerichtet war – da er nicht in einem inneren Zusammenhang mit der im Homeoffice ausgeübten beruflichen Tätigkeit stand – sondern in erster Linie dem überragend wichtigen privaten Motivs der Rettung des eigenen Lebens diente. Hiergegen sei die Erhaltung der Arbeitskraft vollkommen nachrangig. Letztlich spreche auch gegen einen Arbeitsunfall, dass sich mit der Explosion der Akkus eine ausschließlich private Gefahr realisiert habe, da die Akkus im privaten Eigentum des Klägers standen und im gesamten Handlungsverlauf nicht unternehmensdienlich genutzt wurden, noch für eine Nutzung vorgesehen oder bestimmt gewesen seien.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Digital-Abo

  • Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
  • Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
  • Exklusive Newsletter
Abonnement abschließen

Bereits Abonnent? Einloggen

Urbaner #Wohnungsmarkt am Limit: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar? 🏙️ Steigende #Baukosten, das aktuelle Zinsniveau und eine immer komplexere Regulierung setzen den Wohnungsbau massiv unter Druck. Während der politische Ruf nach bezahlbarem #Wohnraum lauter wird, klafft die Schere zur marktwirtschaftlichen Realität immer weiter auseinander. Lässt sich dieses Spannungsfeld überhaupt noch auflösen – und wer trägt am Ende die Verantwortung? Genau diesen brennenden Fragen widmet sich #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf dem 20. IREBS Immobilien-Symposium. In seinem Impulsvortrag „Urbaner Wohnungsmarkt unter Druck: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar?“ wird er die Grenzen und Zielkonflikte zwischen politischem Anspruch und ökonomischer Machbarkeit schonungslos beleuchten. Doch dabei bleibt es nicht: Direkt im Anschluss vertieft er das Thema in der Paneldiskussion „Zwischen Rendite, Regulierung und Verantwortung: Wer baut morgen die bezahlbaren Wohnungen?“ Save the Date: 📅 12. Juni 2026 📍 Kloster Eberbach (Eltville am Rhein) 💡 Leitthema: „Auf festem Grund: Perspektiven geben in bewegten Zeiten“ Mehr zum Programm: https://lnkd.in/gPxnMjT

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 19/2026

page_1

WI 19/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw