Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Recht so

12. Februar 2026
icon_recht_so_1548x1152px

Widerruf des Genossenschaftsbeitritts nach Liquidation

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zum Verhältnis von nationalem Genossenschaftsrecht und auf europäischen Richtlinien beruhenden Regelungen des Verbraucherschutzes vorgelegt (Az.: II ZR 119/24). Im entsprechenden Fall wurde der Beitritt zu einer Genossenschaft, deren Zweck laut Satzung die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Altersvorsorgeleistungen war, widerrufen. Da im konkreten Fall nicht der Wille des Beitretenden, Mitglied der Genossenschaft als ein gesellschaftsrechtlicher Verband zu werden, sondern der Kapitalanlagezweck im Vordergrund stand, hat der BGH den Beitritt als Vertrag über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz eingestuft. Fernabsatz deshalb, weil der Beitretende nach telefonischer Beratung und Vermittlung ein ihm mit der Post übersandtes Beitrittsformular mit der Erklärung unterzeichnete, der Genossenschaft beizutreten. Mangels fehlender Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs konnte das Widerrufsrecht auch noch Jahre nach dem Beitritt ausgeübt werden. Der Widerruf wird nach dem Genossenschaftsrecht als außerordentliche Kündigung behandelt. Da sich die Genossenschaft zum Zeitpunkt des Widerrufs jedoch bereits in Liquidation befand, kommen nach dem Genossenschaftsrecht ungeachtet des Widerrufs die für die Abwicklung der Genossenschaft geltenden Regeln zur Anwendung. In der Folge scheidet die widerrufsbedingte Rückgewähr der Einlage zugunsten der Bestimmungen über die Liquidation der Genossenschaft aus. Der BGH hält es für klärungsbedürftig, ob dies mit den im vorliegenden Fall einschlägigen Regelungen der europäischen Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher vereinbar ist.

Digital-Abo

  • Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
  • Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
  • Exklusive Newsletter
Abonnement abschließen

Bereits Abonnent? Einloggen

📰 Neu in der wi und auf www.wohwi.online: Warum bezahlbares #Wohnen jetzt verlässliche Förderung, weniger Bürokratie und praxistauglichen #Klimaschutz braucht Auch in dieser Woche bietet die wi Wohnungspolitische Informationen wieder kompakte Einordnung, aktuelle Zahlen und praxisnahe Informationen zu den zentralen Themen der #Wohnungswirtschaft. Im Fokus der neuen Ausgabe stehen unter anderem: 🏘️ Bezahlbares Wohnen – warum verlässliche Förderung, weniger Bürokratie und bessere Investitionsbedingungen jetzt entscheidend sind. 🇪🇺 Europäische Wohnungspolitik – welche Impulse die EU-Kommission für einfachere Verfahren, digitale Verwaltung und mehr Wohnungsbau setzt. ⚡ Wärmewende im Bestand – wie serielle und skalierbare Wärmepumpenlösungen Wohnungsunternehmen bei der Transformation unterstützen können. Für Abonnentinnen und Abonnenten ist die aktuelle Ausgabe jederzeit auch digital im Nachrichtenportal Wohnungswirtschaft Online verfügbar: 👉 www.wohwi.online

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 24/2026

page_1

WI 24/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw