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Recht so

15. Januar 2026
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Mietrechtliche Folgen der Nachverdichtung

Mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az.: 334 S 13/22) hat das Landgericht Hamburg (LG) entschieden, dass eine Errichtung eines Neubaus vor dem Balkon einer Wohnung in einem Bestandsgebäude eine dauerhafte Mietminderung aufgrund des Mietmangels der wesentlichen Verschattung und Verdunkelung begründen kann. In dem zu beurteilenden Sachverhalt minderte der beklagte Mieter dauerhaft den Mietzins, nachdem der klagende Vermieter – ohne ihn oder andere Bestandsmieter vorher zu informieren oder einzubeziehen – eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrünte Freifläche derart nachverdichtet hatte, dass kein Sonnenlicht mehr auf den Balkon und Wohnzimmer des Beklagten fiel und auch am Tag eine künstliche Beleuchtung erforderlich war. Ein vom Landgericht in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu einer Abnahme der Besonnung für das Winterhalbjahr um 99,5 Prozent und für das Sommerhalbjahr von 47,8 Prozent sowie beachtlichen Abnahmen des Tageslichtquotienten. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Mietminderung rechtmäßig sei, da durch die wesentliche Verschattung und Verdunkelung gegenüber den Ursprungszustand trotz fehlender Beschaffenheitsvereinbarung ein Mietmangel vorliegt, da redliche Vertragspartner aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte andere vertragliche Regelungen getroffen hätten, wenn ihnen bei Vertragsschluss die nicht bedachte Umweltveränderung bei Nachverdichtung bewusst gewesen wäre.

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🏢 #Förderreform bremst #Klimaschutz und belastet Millionen Mieterinnen und Mieter Die geplante Reform der #Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) benachteiligt den vermieteten Mehrfamilienhausbestand massiv. In einem Brief an Ministerin @[Katherina Reiche] und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages macht die sozial orientierte #Wohnungswirtschaft deutlich: Damit werden die #Klimaziele, die #Investitionsfähigkeit der #Wohnungsunternehmen und das #bezahlbareWohnen gefährdet. Besonders gravierend ist die Kürzung bei energetischen Einzelmaßnahmen: Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sinkt die förderfähige Kostenbasis von bisher 360.000 Euro auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 57,5 Prozent. GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] warnt: „Die #Bundesregierung kürzt die Förderung genau dort am stärksten, wo die größten #CO₂-Einsparungen erzielt werden können und wo die meisten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wohnen. Das ist weder sozial gerecht noch klimapolitisch nachvollziehbar.“ Auch die Förderung von #Effizienzhaus-Sanierungen bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wir fordern, den Bonus für sogenannte #WorstPerformingBuildings auf den Effizienzhausstandard 85 auszuweiten und die Anreize für das Erreichen von EH 70 deutlich zu verbessern. Nur so können wirtschaftliche Sanierungsschritte und das #SerielleSanieren wirksam in die Breite gebracht werden. Unsere zentralen Forderungen: ➤ Rücknahme der massiven Förderkürzungen bei #Mehrfamilienhäusern ➤ Gleichstellung von Mietern und vermieteten Wohnungsbeständen ➤ Einführung eines #Sozialbonus für bezahlbare Wohnungsbestände ➤ bessere Förderung für #WorstPerformingBuildings ➤ langfristig verlässliche #Förderbedingungen ➤ #Härtefallregelung für Betroffene der überlasteten KfW-Plattform „Die #Wärmewende darf nicht zur Förderwende zulasten der #Mieter werden“, so Gedaschko. „Diese Kürzungen sparen nicht beim Klimaschutzhaushalt. Sie sparen beim #Klimaschutz selbst.“

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