Recht so
Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW
Es ist vollkommen richtig, Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen und diese auch leichter aus den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, den sie gemeinsam mit dem späteren Täter eingegangen sind, zu entlassen. Ziel ist es, dass auch die vertraglichen Verbindungen zwischen Opfer und Täter gekappt werden. Die Loslösung aus dem Mietverhältnis bedarf aber auch in diesen Fällen der Zustimmung aller Parteien und eben auch des Vermieters. Ungeklärt sind die Fälle, in denen nur beide Parteien in der Lage gewesen sind, die Miete zu zahlen. Schließlich aber sollte es für das Opfer leichter sein, allein in der Wohnung verbleiben zu dürfen. Hier könnten entsprechende familienrechtliche Regelungen zur alleinigen Zuweisung zur Wohnung nachgeschärft werden.
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