Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Recht so

Die Richtigkeit der Angaben im Mieterhöhungsverlangen ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung: Mit Urteil vom 15. April 2026 (Az.: 4 C 295/25) hat das Amtsgericht Treptow-Köpenick (AG) entschieden, dass bei Fehlern im Mieterhöhungsverlangen dieses formell rechtmäßig bleibt. Die Mietvertragsparteien stritten über Rückzahlungsansprüche der klagenden Mieter einer Wohnung aufgrund überzahlter Miete unter dem Gesichtspunkt der Mietpreisbremse. Die Mieter begründeten die Klage damit, dass die Vormieter ihre Zustimmung zu dem tatsächlich über der örtlichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins nur erteilt hätten, weil der beklagte Vermieter bewusst täuschende und unwahre Angaben, insbesondere bezüglich der Wohnwertgruppen, getätigt und wohnwerterhöhende Merkmale nicht genannt habe. Das Amtsgericht sah im Verhalten des Vermieters kein rechtsmissbräuchliches Umgehen der Mietpreisbremse und wies die Klage ab. Der Vermieter habe die Vormieter nicht bewusst getäuscht, da er diese durch die Abgabe eines formell ordnungsgemäß begründeten Mieterhöhungsverlangens in die Lage versetzt hat, dessen Richtigkeit selbst zu prüfen. Die Fehler des Vermieters seien unerheblich, da die Richtigkeit der Angaben gerade keine Zulässigkeitsvoraussetzung des Mieterhöhungsverlangens ist.

17. September 2026
icon_recht_so_1548x1152px

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Digital-Abo testen

  • Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
  • Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
  • Exklusive Newsletter
Abonnement testen

Bereits Abonnent? Einloggen

Wer in eine Solaranlage investiert, soll künftig draufzahlen. Klingt paradox? Ist es auch. Mit dem aktuellen Festlegungsentwurf zur Netzentgeltreform steht ein grundlegender Kurswechsel im Raum: Betreiber von Solaranlagen sollen künftig einen zusätzlichen pauschalen Aufschlag von bis zu 165 €/Jahr zahlen – unabhängig von der tatsächlichen Netznutzung und unabhängig von der Anlagenleistung. Auch bestehende Anlagen wären betroffen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist das problematisch: Prosumer leisten über ihren zusätzlichen Netzstrombezug, etwa durch Wärmepumpe und E-Auto, bereits heute einen erhöhten Beitrag zur Netzfinanzierung. Ein pauschaler Aufschlag, der weder nach Leistung noch nach netzdienlichem Verhalten differenziert, wird dieser Realität nicht gerecht. Besonders kritisch: Im Mehrfamilienhaus würde jede Wohnung belastet und die gerade erst eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung damit vielfach unwirtschaftlich. Hinzu kommt der rückwirkende Eingriff in Bestandsanlagen: ein Vertrauensbruch gegenüber all jenen, die auf verlässliche Rahmenbedingungen gesetzt haben. In einem gemeinsamen Appell mit weiteren Verbänden, wie dem @[BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.] und @[Haus & Grund Deutschland e.V.] hat der GdW die @[Bundesnetzagentur] daher aufgefordert, auf einen pauschalen Prosumer-Aufschlag zu verzichten. Wenn eine zusätzliche Beteiligung unvermeidbar ist, sollte sie sich an der vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Verursachungsgerecht, bürokratieärmer und mit Bestandsschutz. Die Energiewende braucht Anreize, keine zusätzlichen Hürden. Den gemeinsamen Appell finden Sie hier: https://lnkd.in/eDbhd-WY #Netzentgelte #Energiewende #Photovoltaik #Wohnungswirtschaft #Energiepolitik @[BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.] @[Haus & Grund Deutschland e.V.] @[Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)] @[ZVEH] @[BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.] @[DGRV] @[Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS)] @[Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW)] @[Bündnis Bürgerenergie]

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 42/2026

wi_2642_eMag

WI 42/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw