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Recht so

Ausschluss einer Maklerprovision für die Vermittlung verwalteter Wohnungen: Mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az.: I ZR 224/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Makler als Wohnungsvermittler gegenüber keiner Partei eines Mietvertrags eine Provision zusteht, wenn dieser Vertrag über eine Wohnung abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist. In dem zu beurteilenden Sachverhalt sah der zwischen der beklagten Hausverwaltung und der klagenden Vermieterin für Teile des Bestandes bestehende Verwaltervertrag neben Verwalteraufgaben auch den Abschluss von Mietverträgen im Namen der Klägerin durch die Beklagte vor.

3. September 2026
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Für diese Neuvermietungen waren zusätzliche Provisionen vereinbart worden, welche die Beklagte gegenüber der Klägerin während der Dauer des Verwaltervertrags mehrfach erfolgreich geltend machte. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangte die Klägerin jedoch erfolglos die gezahlten Provisionen zurück und erhob daraufhin Zahlungsklage. Zu Recht – so der BGH –, denn die Provisionsklausel im Verwaltervertrag sei unwirksam gewesen. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz stehe einem Wohnungsvermittler für seine Vermittlung kein Entgeltanspruch zu, wenn er zugleich Verwalter der vermieteten Wohnung ist. Dieses Provisionsverbot sei dabei nicht nur mieterschützend, sondern gelte auch bei an den Vermieter gerichteten Provisionsansprüchen. Zielsetzung des Gesetzes sei es, durch eine strikte Trennung zwischen Wohnungsvermittlung und Wohnungsverwaltung zu verhindern, dass Zusatzkosten, beispielsweise durch eine Umlage der Provisionskosten über die Miete, entstünden.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Der „Affordable Housing Act“ der EU-Kommission ist da – und der GdW bringt es auf den Punkt: Richte Stoßrichtung, aber noch kein Game Changer für den Wohnungsbau. 🏗️🇪🇺 Erstmals benennt die EU das Kernproblem glasklar: Es fehlt an Angebot! Dass Themen wie die Beschleunigung von Genehmigungen, modulares Bauen und die Aktivierung von Leerstand in den Fokus rücken, ist ein starkes Signal und ein wichtiger Erfolg für die Wohnungswirtschaft. Aber: Der Entwurf greift an entscheidenden Stellen zu kurz. Während die Nachfrageseite (wie Kurzzeitvermietungen und Zweitwohnsitze) verbindlich reguliert wird, bleiben die echten Hebel für mehr Wohnungsbau in Deutschland – Baukosten, Zinsen, Fachkräftemangel und zu lange Genehmigungen – oft nur unverbindliche Empfehlungen. Damit aus der Initiative ein echter Durchbruch wird, braucht es mehr Verbindlichkeit:  🔹 Maximale Genehmigungsfristen mit Genehmigungsfiktion (nach dem Vorbild der Erneuerbare-Energien-Richtlinie)  🔹 Europäische Vereinfachung technischer Baunormen zur Senkung der Baukosten  🔹 Erweiterte beihilferechtliche Spielräume für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen  🔹 Wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung energetischer Sanierungspflichten https://www.wohwi.online/

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