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Recht so

Ausschluss einer Maklerprovision für die Vermittlung verwalteter Wohnungen: Mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az.: I ZR 224/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Makler als Wohnungsvermittler gegenüber keiner Partei eines Mietvertrags eine Provision zusteht, wenn dieser Vertrag über eine Wohnung abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist. In dem zu beurteilenden Sachverhalt sah der zwischen der beklagten Hausverwaltung und der klagenden Vermieterin für Teile des Bestandes bestehende Verwaltervertrag neben Verwalteraufgaben auch den Abschluss von Mietverträgen im Namen der Klägerin durch die Beklagte vor.

3. September 2026
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Für diese Neuvermietungen waren zusätzliche Provisionen vereinbart worden, welche die Beklagte gegenüber der Klägerin während der Dauer des Verwaltervertrags mehrfach erfolgreich geltend machte. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangte die Klägerin jedoch erfolglos die gezahlten Provisionen zurück und erhob daraufhin Zahlungsklage. Zu Recht – so der BGH –, denn die Provisionsklausel im Verwaltervertrag sei unwirksam gewesen. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz stehe einem Wohnungsvermittler für seine Vermittlung kein Entgeltanspruch zu, wenn er zugleich Verwalter der vermieteten Wohnung ist. Dieses Provisionsverbot sei dabei nicht nur mieterschützend, sondern gelte auch bei an den Vermieter gerichteten Provisionsansprüchen. Zielsetzung des Gesetzes sei es, durch eine strikte Trennung zwischen Wohnungsvermittlung und Wohnungsverwaltung zu verhindern, dass Zusatzkosten, beispielsweise durch eine Umlage der Provisionskosten über die Miete, entstünden.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Big Tech oder die Neuordnung von Stadt und Land Post-Distance-Development: Wohnen jenseits der Metropolen positiv denken   Heute haben wir auf dem NEW bauhaus Festival in Weimar über das Verhältnis von Stadt und Land und die Perspektiven ländlicher Räume diskutiert. Ländliche Räume haben eine Reihe von Vorteilen und sind oft durch starke Nachbarschaften geprägt. @[Johann Waschnewski] (Landrat Saale-Holzland-Kreis) betonte, dass „High tech“ auch auf dem Land wirken kann, aber bei den Menschen unbedingt andocken und damit zum „High touch“ werden sollte. Zudem plädierte er für mehr Mut der Landesentwicklungsplan bei der Ausweisung von potenziellen Entwicklungsflächen. Ob sich Kommunen positiv entwickeln, hängt aus Sicht von Prof. Peter Thomé (Lehr- und Forschungsgebiet Strategien ländlicher Räume, Hochschule Koblenz) nicht zwangsläufig von der Entfernung zur nächsten Großstadt, sondern vor allem vom sozialdynamischen Gefüge und dem Engagement der Bewohner vor Ort ab. @[Stefan Bürger] (CEO @[GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen]) plädierte aus Unternehmersicht für mehr Realismus und Marktorientierung in der Debatte um Stadt und Land. Es braucht aus seiner Sicht vor allem eine Orchestrierung der verschiedenen Ansätze für die ländlichen Räume. Die spannende Diskussion wurde von @[Frank Emrich] (Verbandsdirektor des vtw - Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.) moderiert. Vielen Dank an alle Beteiligte für die anregenden Denkimpulse.

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