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Recht so

Mieter ist nach einem Auszug zur Mitteilung seiner neuen Adresse an den Vermieter verpflichtet:

Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az.: 11 C 5131/25) hat das Amtsgericht Berlin entschieden, dass Mieter ihre Anschrift dem Vermieter nach Auszug oder bei Nichtnutzung nennen müssen. Ansonsten gilt die im Mietvertrag angegebene Wohnung als Adresse auch für rechtserhebliche Erklärungen. Der Sachverhalt betraf einen Vermieter, der eine Kündigung an die im Mietvertrag genannte Wohnung den Mietern zustellte. Die Mieter meinten aber, dass die Kündigung wegen einer fehlenden Zustellung jedenfalls für einen Mieter unwirksam sei, da dieser nie in der Wohnung gewohnt habe, sondern unter einer anderen Adresse lebe. Das Amtsgericht entschied, dass die Kündigung ordnungsgemäß zugegangen ist, da der Mieter seiner mietvertraglichen Informationspflicht gegenüber dem Vermieter – der Mitteilung unter welcher Anschrift der Schriftverkehr erfolgen kann, wenn er auszieht oder die Wohnung gar nicht nutzt – nicht nachgekommen ist. Aufgrund dessen sei eine Zustellung an der Anschrift der Mietsache ausreichend und der Mieter müsse sich zu seinen Lasten so stellen lassen, als habe er die Kündigung erhalten.

23. April 2026
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Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Willenserklärungen des Vermieters, so auch die streitgegenständliche Kündigung, sind nur dann wirksam, wenn sie an alle im Mietvertrag stehende Personen adressiert sind und ihnen zugehen. Dabei genügt dem Vermieter grundsätzlich eine Zustellung an die im Mietvertrag aufgeführte Adresse der Mietsache, wenn ihm keine anderslautenden Anschriften der Mieter bekannt sind. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Besondere Nachforschungspflichten können ebenfalls nicht vom Vermieter verlangt werden. Insofern sind die Mieter in der Pflicht, dem Vermieter eine neue Anschrift mitzuteilen, wie dies etwa auch bei Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt. Ähnliches gilt für eine andere Anschrift, über die der Vermieter den Mieter erreichen kann. Dies kann etwa Bedeutung haben, wenn der Mieter sich für einige Monate im Ausland aufhält.  

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It‘s the Economy: Neue Wirtschaft und sozialer Zusammenhalt jenseits der Metropolen: Technische Innovationen als Betriebssystem auf dem Prüfstand   Mit dem Einzug von technischen Innovationen stellt sich gerade für ländliche Regionen die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und den Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt. Beide Fragen konnten wir heute auf einem Panel während des NEW bauhaus Festivals in Weimar diskutieren, welches von @[Mirjam Philipp] (@[VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.]) moderiert wurde. Aktuell gibt es viele Modellversuche und Prototypen in den Regionen, die einen eigenständigen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb erst noch nachweisen müssen. @[Frank Großmann] (Leiter Stabsstelle Strukturwandel Industrie- und Handelskammer Dresden) wies darauf hin, dass die Förderung von Geschäftsmodellen oftmals wegen der fehlenden kritischen Masse (Nachfrage) in ländlichen Räumen nicht ohne weiteres in erfolgreiche Betriebssysteme überführt werden können. @[Christiane Kilian] (Vorständin Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen) betonte, dass neben Förderung vor allem Strukturen zu entwickeln sind, die für neue Unternehmen Zugänge zu Netzwerken und Wissen ermöglichen. @[Axel Fietzek] (Vorstandsvorsitzender LebensRäume Hoyerswerda eG) hob die Bedeutung des sozialen Miteinanders und der nachbarschaftlichen Fürsorge hervor, die ein wichtiger Maßstab für den Einsatz von #KI und humanoiden Robotern sind. Unter der Bevölkerung gibt es auch eine gewisse Skepsis gegenüber dem Einsatz von Sensorik in den Wohnungen. Christiane Kilian wies ergänzend darauf hin, dass es auch um die Frage von eigenständigen Entscheidungen von Menschen geht, die beim Einsatz von KI und Robotik erhalten bleiben sollten. Das Panel hat wichtige Impuls zum Weiterdenken gegeben. Vielen Dank an alle Teilnehmer für die konstruktiven und spannenden Beiträge.

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