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Recht so

2. April 2026
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztgespräch:
Online-Attest führt zur fristlosen Kündigung

Mit Urteil vom 5. September 2025 (Az.: 14 SLa 145/25) hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) entschieden, dass eine vom Arbeitnehmer im Internet gegen Gebühr erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne Arztgespräch den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In dem zu beurteilenden Sachverhalt erwarb der Arbeitnehmer von einem Onlineanbieter, der entweder eine teurere Krankschreibung mit Arztgespräch mit einem deutschen Arzt oder eine preiswertere Variante ohne dieses Gespräch und mit Attest eines ausländischen Mediziners anbot, das günstigere Attest und lud dieses in das unternehmensinterne System des beklagten Arbeitgebers hoch. Die gekaufte Krankschreibung entsprach dabei optisch dem Vordruck der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wies als Krankheitsgrund „arbeitsunfähig aufgrund Fernuntersuchung“ auf und nannte als Arztnamen und dessen Adresse lediglich „Privatarzt per Telemedizin“ sowie eine deutsche WhatsApp-Nummer und deutsche E-Mail-Adresse. Nach interner Prüfung der AU kündigte der Beklagte dem Arbeitnehmer außerordentlich fristlos, woraufhin dieser Kündigungsschutzklage erhob. Das LAG wertete die Kündigung als wirksam, da der Kläger bewusst über einen Arztkontakt getäuscht und sich darüber hinaus auch die AU erschlichen habe, wodurch eine Entgeltfortzahlung erreicht wurde. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung, die daraus resultiere, dass der Arbeitgeber in die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keinen Einblick habe, sei eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich gewesen.

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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