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Recht so

2. April 2026
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztgespräch:
Online-Attest führt zur fristlosen Kündigung

Mit Urteil vom 5. September 2025 (Az.: 14 SLa 145/25) hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) entschieden, dass eine vom Arbeitnehmer im Internet gegen Gebühr erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne Arztgespräch den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In dem zu beurteilenden Sachverhalt erwarb der Arbeitnehmer von einem Onlineanbieter, der entweder eine teurere Krankschreibung mit Arztgespräch mit einem deutschen Arzt oder eine preiswertere Variante ohne dieses Gespräch und mit Attest eines ausländischen Mediziners anbot, das günstigere Attest und lud dieses in das unternehmensinterne System des beklagten Arbeitgebers hoch. Die gekaufte Krankschreibung entsprach dabei optisch dem Vordruck der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wies als Krankheitsgrund „arbeitsunfähig aufgrund Fernuntersuchung“ auf und nannte als Arztnamen und dessen Adresse lediglich „Privatarzt per Telemedizin“ sowie eine deutsche WhatsApp-Nummer und deutsche E-Mail-Adresse. Nach interner Prüfung der AU kündigte der Beklagte dem Arbeitnehmer außerordentlich fristlos, woraufhin dieser Kündigungsschutzklage erhob. Das LAG wertete die Kündigung als wirksam, da der Kläger bewusst über einen Arztkontakt getäuscht und sich darüber hinaus auch die AU erschlichen habe, wodurch eine Entgeltfortzahlung erreicht wurde. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung, die daraus resultiere, dass der Arbeitgeber in die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keinen Einblick habe, sei eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich gewesen.

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Wie gelingt erfolgreicher Stadtumbau? Eine beeindruckende Antwort auf diese Frage bot sich GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und @[Frank Emrich], Verbandsdirektor des @[vtw - Verband Thüringer- Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.], bei der gemeinsamen Sommertour in Leinefelde. Seit vielen Jahren gestalten die kommunale Wohnungsgesellschaft WVL und die Wohnungsbaugenossenschaft LWG die Entwicklung der Stadt gemeinsam. Was nach der Wende mit Rückbau begann, entwickelte sich zu einer außergewöhnlich engen Partnerschaft. Das Besondere: Die Tiefe der Kooperation ist einzigartig. Gemeinsam wurden Gestaltungskonzepte entwickelt, die Stadt neu gedacht und zahlreiche Projekte umgesetzt. So entstehen nach und nach aus Wohngebäuden der 1960er-Jahre moderne und attraktive Wohnangebote. Erfahrungen aus den ersten Sanierungen fließen in weitere Projekte ein. Nachträglich angebaute Balkone, Aufzüge mit Laubengängen, ein verbesserter Schallschutz und neue Wohnungsschnitte zeigen, wie Bestandsgebäude zukunftsfähig gemacht werden können. Aktuell wird diese gemeinsame Stadtgestaltung im Rahmen der Landesgartenschau sichtbar: Mit dem „Blumenblock“ haben die Partner einen Wohnblock in ein außergewöhnliches Ausstellungsobjekt verwandelt. Neben den floralen Gestaltungen bietet eine original erhaltene Nostalgiewohnung spannende Einblicke in das Wohnen vergangener Jahrzehnte. Vor Ort tauschten sich @[Tino Hartlep] von der WVL und Jörg Schiering von der LWG mit Landrätin Dr. @[Marion Frant], Bürgermeister Christian Zwingmann, Staatssekretär @[Dr. Tobias J. Knoblich], GdW-Präsident Axel Gedaschko und vtw-Verbandsdirektor Frank Emrich über die erfolgreiche Stadt- und Quartiersentwicklung in Leinefelde aus. Leinefelde zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen über Jahrzehnte hinweg gemeinsam an einer Vision arbeiten. #Sommertour #Leinefelde #Wohnungswirtschaft #Bestandsentwicklung #Stadtentwicklung #Quartiersentwicklung #Landesgartenschau

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