Recht so
Gesetzentwurf des Justizministeriums bedarf Korrekturen
Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des Spitzen-
verbandes der Wohnungswirtschaft GdW
Aktuell befindet sich ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums in der Verbändeabstimmung, der einige Änderungen im Mietrecht vorsieht. Die Indexmiete soll etwa auf 3,5 Prozent im Jahr gedeckelt werden, ein Möblierungszuschlag soll ausgewiesen werden. Beide Regelungen gelten in angespannten Wohnungsmärkten. Wie schnelllebig das juristische Geschäft im Mietrecht ist, zeigt sich etwa bei der Indexmiete. Vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat es Bestrebungen gegeben, die Mieterhöhung nur bis zum Index zuzulassen. Damals war die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex ausgesprochen niedrig. Das änderte sich schlagartig nach dem Angriffskrieg und beruhigte sich in 2024 und 2025. Dies wirft die Frage auf, ob Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), einem Kernbereich des Rechts, aufgrund kurzfristiger Entwicklungen tatsächlich in Betracht gezogen werden sollten. Auch wenn alles politisch ist, so ist vor einer zu starken Politisierung des Rechts zu warnen. Das BGB gibt Grundsätze des Zusammenlebens von Mietern und Vermietern vor, die über Jahre getragen haben und allein durch angespannte Wohnungsmärkte zur Diskussion gestellt worden sind. Das Mietrecht hat aber nicht die Ursache für angespannte Märkte gesetzt. Auch die Ausweisung des Möblierungszuschlags in angespannten Wohnungsmärkten ist vor diesem Hintergrund kritisch zu betrachten. Die Mietpreisbremse greift auch bei möblierten Wohnraum. Vielfach wurde diese Tatsache schlicht negiert. Die Höhe des Zuschlags gelang nach Kriterien, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden sind. Die Ausweisung des Möblierungszuschlags ist sicher ein Mittel der Transparenz, die Berechnung ist aber auch nach der geplanten neuen Vorschrift, die im Kern auf die aktuelle Handhabe Bezug nimmt, nicht ganz einfach. Streit ist also vorprogrammiert – Streit, der durch kommerzielle Anbieter und mediale Begleiterscheinung befeuert werden wird. Man darf gespannt sein.
