Raumentwicklungsminister beraten über Flächennutzungskonflikte und Klimawandel
Raumordnung verbindet und beeinflusst viele Lebensbereiche. Ihre vorrangige Aufgabe dabei ist es, die vielfältigen Nutzungsansprüche und Entwicklungsoptionen an die begrenzt zur Verfügung stehende Ressource Fläche und den Raum zu koordinieren und einen Grundkonsens über die unterschiedlichen Nutzungsinteressen dieses Raums zu erreichen.
Dies ist ohne Raumplanung mit ihren umfangreichen Abwägungs- und Beteiligungsverfahren im Rahmen anspruchsvoller Gesetzesvorhaben und ihrer Beiträge zur Regionalentwicklung nicht denkbar. Diese wichtige gesellschaftspolitische Rolle der Raumordnung bekräftigten die 17 Mitglieder (16 Länder und der Bund) der Raumentwicklungsministerkonferenz.
Dabei standen vor allem die Folgen des Klimawandels und der Umgang mit den wachsenden Ansprüchen an die Bereitstellung von Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Erhalt von Schutz- und Biotopgebieten sowie für die Stromübertragungsnetze im Vordergrund.
„Die Konferenz ist sich einig: Wir brauchen angesichts der drängenden Fragen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine starke Raumordnung. Die Nutzungsansprüche an die vorhandenen Flächen sind groß: kontrollierte Überflutungsräume bei Hochwasser, Grünräume zur Kühlung überhitzter Großstädte, der Ausbau der Wind- und Solarenergie und natürlich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und Industrie- und Gewerbeflächen“, erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Vorsitzende, dazu.
„Deshalb wollen wir gemeinsam im kommenden Jahr mit einem „Leitbild Fläche“ neue Impulse für eine flächensparsame und verträgliche Raumnutzungsplanung aufzeigen.Die Bundesregierung greift dabei auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine zentrale Herausforderung auf und wird mit der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie eine Strategie mit messbaren Zielen für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich vorlegen“, so Geywitz. (stef)