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Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung. Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden.

4. November 2024
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Bei dem von der Regierung geplanten Modell sollen Unternehmen mit akzentuierter sozialer Ausrichtung, Vereine und gemeinnützige Stiftungen steuerlich begünstigt werden. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht das Instrument in seiner geplanten Ausrichtung als sinnvolle Ergänzung im Kampf gegen den Wohnungsmangel – appelliert aber an die Regierung, ein funktionierendes, breiter angelegtes und verlässliches Fördersystem für bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft wiederherzustellen.

„Angesichts des riesigen Wohnungsmangels in Deutschland ist zur Lösung dieser Herkulesaufgabe ein größerer und langfristiger Wurf in Form eines funktionierenden Fördersystems für bezahlbaren Wohnraum in deutlich größerer Zahl notwendig. Angesichts der aktuellen Wohnungsbaukrise müssen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

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