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Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung. Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden.

4. November 2024
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Bei dem von der Regierung geplanten Modell sollen Unternehmen mit akzentuierter sozialer Ausrichtung, Vereine und gemeinnützige Stiftungen steuerlich begünstigt werden. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht das Instrument in seiner geplanten Ausrichtung als sinnvolle Ergänzung im Kampf gegen den Wohnungsmangel – appelliert aber an die Regierung, ein funktionierendes, breiter angelegtes und verlässliches Fördersystem für bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft wiederherzustellen.

„Angesichts des riesigen Wohnungsmangels in Deutschland ist zur Lösung dieser Herkulesaufgabe ein größerer und langfristiger Wurf in Form eines funktionierenden Fördersystems für bezahlbaren Wohnraum in deutlich größerer Zahl notwendig. Angesichts der aktuellen Wohnungsbaukrise müssen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

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🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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