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Neue Studie untersucht Potenziale von Werkswohnungen: Wohnen für Mitarbeitende als positiver Standortfaktor für die Wirtschaft

Berlin – In vielen Regionen Deutschlands ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Unternehmen berichten bereits, dass dies ein Hemmnis für die Gewinnung von Mitarbeitenden darstellt. Für viele Arbeitnehmer, vor allem in Ballungsräumen, spielt die Wohnraumversorgung heute eine wichtige Rolle und kann ein zentrales Argument bei der Entscheidung für ein Arbeitsangebot sein. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Bestandsaufnahme zum Thema Wohnen für Mitarbeitende vorgelegt.

9. Januar 2025
BBSR
BBSR

Das Ergebnis: 5,2 Prozent der Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden mit direkten Maßnahmen – indem sie zum Beispiel Bestandsimmobilien ankaufen, neu bauen, Belegrechte für Wohnungen erwerben oder Wohnungen an- und weitervermieten. Dies entspricht hochgerechnet rund 675.000 Wohnungen und weiteren rund 46.000 Wohnheimplätzen für (junge) Mitarbeitende. Weitere 11,6 Prozent der Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden durch indirekte Maßnahmen wie Informationsangebote und Tauschbörsen, die Beauftragung von Maklern oder finanzielle Zuschüsse.

Die Unterstützungsmaßnahmen sind vielfältig und reichen über den klassischen Ansatz der Werkswohnungen hinaus. 44 Prozent der aktiven Unternehmen geben an, dass sie Wohnungen an- und weitervermieten. Auch der Kauf von Wohnungen und deren Vermietung an die Mitarbeitenden wird mit 44 Prozent angegeben. Der Neubau von Wohnungen durch die Unternehmen liegt mit 17 Prozent deutlich niedriger, ebenso der Erwerb von Belegungsrechten mit 8 Prozent. Vielfach werden Maßnahmen auch kombiniert bzw. ergänzen sich.

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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