Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Nebenkosten – Vermieter muss Belege dem Ex-Mieter nicht hinterherschicken

15. Mai 2025
icon_recht_so_1548x1152px

Mit Beschluss vom 24. März 2025 (Az.: 2 S 43/24) hat das Landgericht Hanau (LG) entschieden, dass Vermieter nur dann zur Übersendung von Belegkopien einer Betriebskostenabrechnung an den verzogenen Ex-Mieter verpflichtet sind, wenn diesem eine Einsichtnahme in die Belege am Sitz des Vermieters aufgrund der Distanz unzumutbar ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt begehrte der klagende Ex-Mieter vom beklagten Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses die Rückzahlung seiner Kaution. Der daraufhin erstellten Betriebskostenabrechnung widersprach der mittlerweile 120 Kilometer entfernt wohnende Kläger und verlangte die Übersendung von Belegkopien zur Prüfung. Um einen Termin zur Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters bemühte er sich nicht, sondern klagte im Folgenden auf Rückzahlung der gesamten Kaution mit der Begründung, dass er trotz Aufforderung keine Unterlagen erhalten habe, obwohl dies im Vorjahreszeitraum vom Beklagten freiwillig geschehen war und zudem eine Einsicht unzumutbar war. Das Landgericht wies den Anspruch auf Übersendung der Bildkopien unter Verweis darauf ab, dass aus einem einmaligen freiwilligen Übersenden kein Anspruch für die Zukunft erwachse und zudem eine Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters möglich gewesen sei. Eine Fahrtzeit von weniger als einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Vermieter innerhalb einer Stadt sei zumutbar.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Grundsätzlich gilt, dass die Belegeinsicht beim Vermieter zu erfolgen hat und der Mieter nur in den Fällen, in dem ihn eine Einsichtnahme unzumutbar ist, einen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien nach Treu und Glauben geltend machen kann. Durch den primären Zuschnitt des Einsichtsrechts auf das laufende Mietverhältnis ist dabei relevant, ob die während des Mietverhältnisses bestehende Fahrstrecke zwischen der Mietsache und den Räumen des Vermieters unzumutbar war. Hier hat das Landgericht dies verneint. Im Hinblick auf die mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eingeführte Berechtigung für den Vermieter, Belege auch elektronisch zur Verfügung zu stellen, bleibt zu hoffen, dass ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft deutlich entschärft werden.

Mehr Baugenehmigungen – aber trübe Stimmung beim #Wohnungsbau 🏗️ Die Baugenehmigungen steigen zwar (August: +6,8 %), doch von einer echten Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind wir weit entfernt. Die harten Fakten: 👉 Massive Lücke: Wir brauchen jährlich 320.000 neue Wohnungen, erwarten in diesem Jahr aber nur rund 200.000 Fertigstellungen. 👉 Getrübtes Klima: Das ifo-Institut meldet für September -25,1 Punkte im Wohnungsbau; 41,3 % der Unternehmen klagen über Auftragsmangel. 👉 Das Kernproblem: Solange sich der Neubau wirtschaftlich nicht rechnet, bleiben genehmigte Wohnungen schlicht ungebaut. Was jetzt geschehen muss: 1. Gebäudetyp E schnell umsetzen: Einfacher Gebäudebasisstandard („E wie einfach“) baut kostentreibende Anforderungen ab. 2. Verlässliche Förderung: Förderlücken bei der Neubauförderung (EH55-Plus) und Kürzungen für 2027 müssen unbedingt vermieden werden. 3. Rahmen- und Investitionsbedingungen verbessern: Die Investorenkonferenz der Bundesregierung am 19./20. Oktober muss endlich konkrete wirtschaftliche Taten liefern.

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 42/2026

wi_2642_eMag

WI 42/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw