Mietrechtskommission hat Arbeit aufgenommen
Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW
„Bis zum 31. Dezember 2026 wird eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewährung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD. Nach der ersten Sitzung am 16. September 2025 hat sich zumindest gezeigt, wie schwierig dies angesichts der unterschiedlichen Betrachtungsweisen erscheint. Einigkeit sollte darin bestehen, dass stark überhöhte Wuchermieten absolut unsozial sind. Sie schaden nicht nur den betroffenen Mietern, sondern auch der großen Mehrheit der verantwortungsvollen Vermieter, die sich an Recht und Fairness halten. Deshalb brauchen wir ein gezieltes Vorgehen gegen diese schwarzen Schafe statt noch mehr pauschaler Verschärfungen für alle. Dafür ist es notwendig, endlich klarere Maßstäbe für die Bestimmung einer ‚richtigen‘ Miethöhe zu entwickeln. Auch anhand qualifizierter Mietspiegel ist es für viele Vermieter schwierig, die richtige Miethöhe zu bestimmen. Eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung könnte hier helfen. Unabhängig des Auftrags der Kommission sollte auch deshalb ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse nicht zu einer bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit führen. Dies würde nicht nur Unruhe in den Markt bringen, da die Regelungen zur Mietpreisbremse ausgesprochen kompliziert sind, sondern eine Regelung aufwerten, deren verfassungskonformität mittlerweile höchst fraglich erscheint. So hat die Mietpreisbremse – wie auch die weiteren Regelungen zur Verschärfung der Miethöhe – angespannte Wohnungsmärkte zementiert, da Bauen aufgrund massiver Preissteigerungen nicht wirtschaftlich darstellbar erscheint. Es wäre gut, wenn die Kommission trotz unterschiedlicher Interessenlagen zu einer Regelung findet, die wirksam gegen schwarze Schafe vorgeht und die Mietpreisbremse, die bereits 2020 auslaufen sollte, ablöst. Brauchen wir auf der einen Seite eine Regelung, die gezielt gegen schwarze Schafe vorgeht, so ist auf der anderen Seite bei der Miethöhe ein Regulatorium notwendig, das gezielt diejenigen schützt, die schutzbedürftig sind. Ein Urgedanke des sozialen Mietrechts, das sich in Deutschland lange bewährt hat.
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