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Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung

10. Juli 2025
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Mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az.: 5 Sa 284 a/24) hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) entschieden, dass der grundsätzliche Anspruch eines Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfallen kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. In dem zu beurteilenden Sachverhalt ließ sich die klagende Arbeitnehmerin ein Tattoo auf den Unterarm stechen. Kurz darauf wurde sie wegen einer Hautentzündung für mehrere Tage krankgeschrieben. Die beklagte Arbeitgeberin verweigerte für diesen Zeitraum die Lohnfortzahlung mit der Begründung, dass eine Tätowierung eine Einwilligung in eine Körperverletzung darstelle und eine daraus folgende Infektion nicht zum allgemeinen Krankheitsrisiko gehöre, der vom Arbeitgeber finanziell zu tragen wäre. Die Arbeitnehmerin machte die ausstehenden Zahlungen daraufhin klagend geltend und verwies zum einen auf die Unvorhersehbarkeit der Entzündung, die als seltene Komplikation nur in etwa einem bis fünf Prozent der Fälle auftrete und zum anderen auf das ihr zustehende Recht eines Tattoos als Teil der geschützten privaten Lebensführung. Das LAG entschied, dass der Klägerin trotz vorübergehender Arbeitsunfähigkeit kein Zahlungsanspruch zusteht, da sie ihren Zustand durch einen groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse selbst verschuldet habe.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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