Kommunale Wärmeplanung in Deutschland

Seit Januar 2024 sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet, flächendeckende Wärmepläne zu erstellen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028. Der Bund schafft den rechtlichen Rahmen, lässt den Ländern jedoch Spielräume bei der Umsetzung. Zur Unterstützung stellt er 500 Millionen Euro bereit.
Einige Länder waren Vorreiter: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten bereits eigene Gesetze verabschiedet und damit frühzeitig Fristen gesetzt. Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes folgten weitere Länder wie Bayern und Thüringen mit eigenen Regelungen. Insgesamt existieren nun in 10 Bundesländern eigene landesrechtliche Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung.
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