Kommunale Wärmeplanung in Deutschland
Seit Januar 2024 sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet, flächendeckende Wärmepläne zu erstellen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028. Der Bund schafft den rechtlichen Rahmen, lässt den Ländern jedoch Spielräume bei der Umsetzung. Zur Unterstützung stellt er 500 Millionen Euro bereit.
Einige Länder waren Vorreiter: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten bereits eigene Gesetze verabschiedet und damit frühzeitig Fristen gesetzt. Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes folgten weitere Länder wie Bayern und Thüringen mit eigenen Regelungen. Insgesamt existieren nun in 10 Bundesländern eigene landesrechtliche Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung.
Stakeholder-Dialog zur kommunalen Wärmeplanung
Um die Akteure vor Ort zu unterstützen, haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium einen bundesweiten Stakeholder-Dialog initiiert. Das BBSR steuert das Projekt, bringt seine fachliche Expertise ein und beteiligt sich aktiv am Dialog. Seit Herbst 2024 werden in Workshops zentrale Fragen zur Umsetzung diskutiert. Der Dialog bringt Kommunen, Länder und Verbände zusammen und fördert den Erfahrungsaustausch. Die Auftaktveranstaltung zeigte anhand der Beispiele Leipzig und Heeseberg, wie unterschiedlich die Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten für große und kleine Kommunen sind. Der Dialog läuft bis Mitte 2025 und ergänzt bestehende Unterstützungsangebote der Bundesregierung, darunter den Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung.
Status quo: Fortschritte und Unterschiede
Eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt außerdem, dass 42 Prozent der Kommunen bereits an ihrer Wärmeplanung arbeiten, zwei Prozent haben ihre Wärmepläne fertiggestellt. Die Fortschritte unterscheiden sich jedoch regional deutlich: In den westlichen Bundesländern ist die Wärmeplanung weiter fortgeschritten, was vor allem auf die fünf Vorreiterländer mit frühen Landesgesetzen zurückzuführen ist.
Bei der Analyse des Status quo in den Bundesländern müssen neben der Anzahl der Kommunen auch deren Bevölkerungsverteilung und -dichte berücksichtigt werden: In Nordrhein-Westfalen gibt es vergleichsweise wenige, aber große Städte, während Bayern und Rheinland-Pfalz von vielen kleinen Gemeinden geprägt sind. So müssen in NRW 30 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Pläne bis 2026 vorlegen, während in Rheinland-Pfalz über 2.300 meist kleine Kommunen beteiligt sind.
Beispiele zeigen die Bandbreite: Rostock in Mecklenburg-Vorpommern deckt mit einem fertigen Wärmeplan bereits 13 Prozent der Landesbevölkerung ab. In Sachsen-Anhalt haben 44 Prozent der Kommunen begonnen – und damit mehr als 70 Prozent der Bevölkerung erfasst.
Gemeindeverbände und Konvois bündeln Ressourcen
Besonders in ländlichen Regionen setzen viele Kommunen auf Kooperationen: Gemeindeverbände oder sogenannte Konvois bündeln Ressourcen, ohne kommunale Eigenständigkeit aufzugeben. Auffällig ist die hohe Beteiligung von Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern, die frühzeitig aktiv wurden –motiviert durch das Auslaufen des Bundesförderprogramms und die anstehende gesetzliche Verpflichtung.
Das BBSR beobachtet die Entwicklung weiter und vertieft die Analyse unter technischen, baurechtlichen, stadtplanerischen und raumordnerischen Aspekten. (schla/zeis)
