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Kommission für Mietrecht startet im September

28. August 2025
Recht So

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe zur Überprüfung des Mietrechts trifft sich erstmals am 16. September 2025 im Bundesjustizministerium. Neben dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW werden der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der Deutsche Mieterbund sowie jeweils die Mietervereine aus Berlin, Frankfurt und Heidelberg, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Haus & Grund, der Immobilienverband Deutschland (IVD), der Sozialverband VdK Deutschland, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) Teil der Kommission sein. Von Seite der Wissenschaft sollen Martin Häublein, Universitätsprofessor für Wohn- und Immobilienrecht in Innsbruck, das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin sowie aus dem Bereich Justiz der Deutsche Richterbund vertreten sein.

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🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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