Jetzt für die Nachrüstung rüsten: Gebäude brauchen bis Jahresende 2026 digitale Zähler – Fernablesbare Technik ist Pflicht und Chance zugleich
Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen
Fernablesbare Geräte bilden die Voraussetzung für das Zurverfügungstellen einer monatlichen Verbrauchsinformation an die Mieter, die seit der Novellierung der Heizkostenverordnung verpflichtend ist. Sie erlaubt eine deutlich bessere Kontrolle und Steuerung des Energieverbrauchs. Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis für die Optimierung und den effizienteren Betrieb von Heizungsanlagen. Nur mit Fernablesung, in Verbindung mit Datensammlern im Gebäude sogar direkt aus dem Erfassungsgerät in die Analysesoftware, können solche Maßnahmen effizient umgesetzt werden. Ein gerade für Wohnungsnutzer positiver Nebeneffekt der fernablesbaren Geräte ist zudem, dass für die Ablesung kein Vor-Ort-Termin mehr anfällt.
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