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Jetzt für die Nachrüstung rüsten: Gebäude brauchen bis Jahresende 2026 digitale Zähler – Fernablesbare Technik ist Pflicht und Chance zugleich

Rudolstadt/Berlin – Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Paragraf fünf der Heizkostenverordnung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Deumess, der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, spricht sich darum für ausreichend Tempo bei der Nachrüstung aus und erinnert gleichzeitig daran, dass die moderne Technik nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch eine Chance für mehr Energieeffizienz ist.

28. Januar 2026
Die rechtzeitige Planung einer Umrüstung sichert die ausreichende Verfügbarkeit moderner Erfassungsgeräte.
Foto: Deumess

Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen

Fernablesbare Geräte bilden die Voraussetzung für das Zurverfügungstellen einer monatlichen Verbrauchsinformation an die Mieter, die seit der Novellierung der Heizkostenverordnung verpflichtend ist. Sie erlaubt eine deutlich bessere Kontrolle und Steuerung des Energieverbrauchs. Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis für die Optimierung und den effizienteren Betrieb von Heizungsanlagen. Nur mit Fernablesung, in Verbindung mit Datensammlern im Gebäude sogar direkt aus dem Erfassungsgerät in die Analysesoftware, können solche Maßnahmen effizient umgesetzt werden. Ein gerade für Wohnungsnutzer positiver Nebeneffekt der fernablesbaren Geräte ist zudem, dass für die Ablesung kein Vor-Ort-Termin mehr anfällt.

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Wie gelingt erfolgreicher Stadtumbau? Eine beeindruckende Antwort auf diese Frage bot sich GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und @[Frank Emrich], Verbandsdirektor des @[vtw - Verband Thüringer- Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.], bei der gemeinsamen Sommertour in Leinefelde. Seit vielen Jahren gestalten die kommunale Wohnungsgesellschaft WVL und die Wohnungsbaugenossenschaft LWG die Entwicklung der Stadt gemeinsam. Was nach der Wende mit Rückbau begann, entwickelte sich zu einer außergewöhnlich engen Partnerschaft. Das Besondere: Die Tiefe der Kooperation ist einzigartig. Gemeinsam wurden Gestaltungskonzepte entwickelt, die Stadt neu gedacht und zahlreiche Projekte umgesetzt. So entstehen nach und nach aus Wohngebäuden der 1960er-Jahre moderne und attraktive Wohnangebote. Erfahrungen aus den ersten Sanierungen fließen in weitere Projekte ein. Nachträglich angebaute Balkone, Aufzüge mit Laubengängen, ein verbesserter Schallschutz und neue Wohnungsschnitte zeigen, wie Bestandsgebäude zukunftsfähig gemacht werden können. Aktuell wird diese gemeinsame Stadtgestaltung im Rahmen der Landesgartenschau sichtbar: Mit dem „Blumenblock“ haben die Partner einen Wohnblock in ein außergewöhnliches Ausstellungsobjekt verwandelt. Neben den floralen Gestaltungen bietet eine original erhaltene Nostalgiewohnung spannende Einblicke in das Wohnen vergangener Jahrzehnte. Vor Ort tauschten sich @[Tino Hartlep] von der WVL und Jörg Schiering von der LWG mit Landrätin Dr. @[Marion Frant], Bürgermeister Christian Zwingmann, Staatssekretär @[Dr. Tobias J. Knoblich], GdW-Präsident Axel Gedaschko und vtw-Verbandsdirektor Frank Emrich über die erfolgreiche Stadt- und Quartiersentwicklung in Leinefelde aus. Leinefelde zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen über Jahrzehnte hinweg gemeinsam an einer Vision arbeiten. #Sommertour #Leinefelde #Wohnungswirtschaft #Bestandsentwicklung #Stadtentwicklung #Quartiersentwicklung #Landesgartenschau

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