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Jetzt für die Nachrüstung rüsten: Gebäude brauchen bis Jahresende 2026 digitale Zähler – Fernablesbare Technik ist Pflicht und Chance zugleich

Rudolstadt/Berlin – Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Paragraf fünf der Heizkostenverordnung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Deumess, der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, spricht sich darum für ausreichend Tempo bei der Nachrüstung aus und erinnert gleichzeitig daran, dass die moderne Technik nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch eine Chance für mehr Energieeffizienz ist.

28. Januar 2026
Die rechtzeitige Planung einer Umrüstung sichert die ausreichende Verfügbarkeit moderner Erfassungsgeräte.
Foto: Deumess

Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen

Fernablesbare Geräte bilden die Voraussetzung für das Zurverfügungstellen einer monatlichen Verbrauchsinformation an die Mieter, die seit der Novellierung der Heizkostenverordnung verpflichtend ist. Sie erlaubt eine deutlich bessere Kontrolle und Steuerung des Energieverbrauchs. Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis für die Optimierung und den effizienteren Betrieb von Heizungsanlagen. Nur mit Fernablesung, in Verbindung mit Datensammlern im Gebäude sogar direkt aus dem Erfassungsgerät in die Analysesoftware, können solche Maßnahmen effizient umgesetzt werden. Ein gerade für Wohnungsnutzer positiver Nebeneffekt der fernablesbaren Geräte ist zudem, dass für die Ablesung kein Vor-Ort-Termin mehr anfällt.

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