Glasfaserausbau: Chance vertan – es bleiben mehr Bremsklötze als Anreize
Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.
Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger.
Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Die viel zu kurzen Entscheidungsfristen wurden teilweise nur für Eigentümergemeinschaften verlängert und bleiben insgesamt völlig unzureichend. Glasfaserausbau entsteht nicht per Gesetz, sondern dort, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern blockiert.
Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots
Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen.
Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen trifft, die heute schon mit geringen Internetgeschwindigkeiten leben müssen.
Neue Zugangsrechte: Risiko
für Investitionen statt Anreiz
Bei den vorgesehenen neuen Zugangsrechten zu Gebäudenetzen hat der Gesetzentwurf die umfassenden Forderungen von Wohnungswirtschaft und mittelständischen Netzbetreibern nicht übernommen. Damit bleibt es bei den hohen Risiken: Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit den zentralen Treiber für den Glasfaserausbau.
Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, schaffen jedoch kein massenmarkttaugliches Finanzierungsinstrument.
„Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – bei Neubauten und der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern, droht der Gesetzentwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Schon jetzt ziehen sich Glasfaserbetreiber aufgrund der angekündigten Novellierung aus einzelnen Regionen zurück, laufende Ausbauten werden teilweise durch Insolvenzen im Baubereich verzögert. Mehr Regulierung und Zwang schadet, vielmehr brauchen wir verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.
„Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau bislang getragen haben“, so BFW-Präsident Dirk Salewski.
„Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.