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Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Berlin – Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts über eine Änderung der Gefahrstoffverordnung. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, auf eine Asbestbelastung sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

20. November 2024
Bernard MAURIN - stock.adobe.com
Bernard MAURIN - stock.adobe.com

Gebäudeeigentümer sollen nach der von der Bundesregierung geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses, sowie ggf. vorliegende weitere Erkenntnisse informieren. Mit dieser Information können Handwerker dann anhand ihres Fachwissens einschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe mit Asbest-Anteilen zum Einsatz gekommen sein könnten. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten dagegen bedeutet, dass vor Baubeginn alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssten. „Die Zahl an Fachkräften, die das umzusetzen hätten, gibt es gar nicht. Die Erkundungen wären zudem extrem teuer geworden. Notwendige energetische Sanierungen zum Erreichen der Klimaziele wären so in sehr weite Ferne gerückt. Deshalb wären umfassende Erkundungspflichten kontraproduktiv für Mensch und Klima“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Asbest ist für die Wohnungswirtschaft kein neues Thema. Seit 1993, dem Ende der Zulässigkeit des Einsatzes von Asbest, steht beim Bauen für die verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft der sichere Umgang bei Arbeiten an Bauteilen mit Asbest im Vordergrund. Bei Tätigkeiten an und in Gebäuden müssen sowohl für Arbeiter als auch Mieter Asbestexpositionen vermieden werden. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer müssen dazu die notwendigen To-dos vorab abgesprochen werden. Die Erkundung beim Gebäudeeigentümer abzuladen, war aber nicht sinnvoll. Es hätte viele Eigentümer überfordert und letztlich Stillstand bei klimagerechten Gebäudesanierungen bedeutet. Je nach Maßnahmenumfang können aber die Fachfirmen am besten einschätzen, was zu tun ist. „Deshalb ist die heute beschlossene Fassung richtig“, so Gedaschko. (schi)

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Am 2. Dezember 2025 wurde @[Dipl.oec. Uwe Eichner] von @[VIVAWEST] in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. @[Axel Gedaschko], GdW-Präsident, und @[Alexander Rychter], Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen, überreichten ihm an diesem besonderen Abend die Goldmedaille des GdW – eine Würdigung für sein jahrzehntelanges Engagement und seine prägende Rolle in der Branche.   „Uwe Eichner gehört zu den Menschen, die man sich in dieser Branche nicht wegdenken möchte. Wo er am Tisch saß, da wurde entschieden – mit Klarheit, Rückgrat und diesem besonderen Gespür, Menschen zusammenzubringen, ohne dass jemand sein Gesicht verliert“, betonte Axel Gedaschko.  Uwe Eichner hat über viele Jahre hinweg Maßstäbe gesetzt – erst bei der @[GAG Immobilien AG] in Köln, dann bei VIVAWEST. Sein unermüdlicher Einsatz für die Branche zeigt sich besonders in der Azubi-Kampagne, die er zu einer starken, bundesweiten Marke entwickelt hat.   Besonders in Erinnerung bleibt sein unermüdlicher Einsatz, wenn es darum ging, unterschiedliche Standpunkte in der Branche zusammenzuführen. Seine Arbeit hat nicht nur Projekte vorangebracht, sondern die gesamte Branche gestärkt.   Wir wünschen Uwe Eichner einen Ruhestand voller Freude, Zeit mit der Familie und vielleicht etwas weniger Trubel als bisher. Er wird der Branche fehlen, aber sein Vermächtnis bleibt: Verlässlichkeit, Haltung und Inspiration für viele in der Wohnungswirtschaft.

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