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Gebäudetyp-E-Gesetz für günstiges Bauen springt zu kurz

Berlin – Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz will der Gesetzgeber die Errichtung von Gebäuden erleichtern. Durch eine Reduzierung technischer Normen soll innovatives und kostengünstiges Bauen gefördert werden. Der Gesetzesentwurf hat in der Verbändeanhörung erhebliche Kritik erfahren. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers zur Deregulierung, äußert jedoch deutliche Kritik an der handwerklichen Umsetzung der geplanten Regelungen.

4. November 2024
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„Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist zwar gut gemeint, allerdings sind die Vorschläge nicht geeignet, einen brauchbaren Beitrag zur Lösung der bestehenden Herausforderungen im Bauwesen zu leisten“, sagte Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht.

Im Kern zielt der Referentenentwurf des Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus darauf ab, Abweichungen von bautechnischen Normen zu erleichtern und Aufklärungspflichten zu reduzieren, um dadurch kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Doch die neuen Regelungen, insbesondere die Änderungen der §§ 650a und 650o Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sind dem DAV-Ausschuss zufolge handwerklich nicht gut gemacht.

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