GdW-Stellungnahme zum „Wohnungsbau-Turbo“-Gesetz

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, in den ersten 100 Tagen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen, Lärmschutzfestsetzungen zu erleichtern sowie die Vorschriften über den Umwandlungsschutz und die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband ausdrücklich das Ziel des Gesetzes: mehr Tempo beim Wohnungsbau, insbesondere durch die Einführung des sogenannten „Wohnungsbau-Turbos“ (§ 246e BauGB). Diese neue Vorschrift soll befristet bis Ende 2030 Abweichungen vom geltenden Bauplanungsrecht ermöglichen, um Wohnbauprojekte schneller realisieren zu können.
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