Mietkautionskonten dienen einem einzigen Zweck: der Sicherung von Ansprüchen aus konkreten Mietverhältnissen. Die Kaution ist in Deutschland gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt und strikt vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten. Deshalb muss der Vermieter sie auf einem Treuhandkonto anlegen, bei vielen Mietern auf einem #Treuhandsammelkonto. Kurz: Ein Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko gibt es nicht, weil die Kaution immer nur Teil eines Mietverhältnisses ist und am Ende zum Beispiel vom Vermieter genutzt werden kann, wenn die Wohnung nicht in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückgegeben wird. Deshalb sieht der GdW einen aktuellen Entwurf der europäischen Geldwäschebehörde AMLA sehr kritisch: Er würde alle Treuhandsammelkonten gleich behandeln und damit die bewährte risikoorientierte Praxis bei Mietkautionssammelkonten einschränken. Die Folge wäre, dass sämtliche Mieterinnen und Mieter nachträglich identifiziert und verifiziert werden müssten, mit erheblichem Aufwand für Wohnungsunternehmen und Mietende. Gerade für ältere Menschen, Betreuungsfälle oder Menschen mit sprachlichen Barrieren wäre das unverhältnismäßig. Unsere Position ist klar: Regulierung muss risikogerecht und verhältnismäßig bleiben. Wir sind klar gegen Geldwäsche. Aber mit Mietkautionen erfolgt diese nicht! Deshalb haben wir uns an Bundesfinanzminister @[Lars Klingbeil] und Justizministerin Stefanie Hubig gewandt und setzen uns für eine ausdrückliche risikoorientierte Ausnahmeregelung ein. Die AMLA lädt aktuell zu sektoralen Roundtables zu vereinfachten Sorgfaltspflichten (Simplified Due Diligence) ein. Diese Gelegenheit wird der GdW nutzen, um die Praxis der Wohnungswirtschaft einzubringen – für Regeln, die wirken, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen. #Wohnungswirtschaft #Bürokratieabbau #Geldwäscheprävention #AMLA #EU @[Ingeborg Esser] @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht]