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Wohnungswirtschaft befürwortet Glasfaserausbau – warnt aber vor Einschränkungen bei Anbieterwahl und Wettbewerb

31. Juli 2025
pixabay
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Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert Vorschläge im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die eine exklusive Anbindung durch einzelne Netzbetreiber ermöglichen und die freie Anbieterwahl für Mieter einschränken könnten. Eine faktische Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung auswirken. Daher spricht sich der GdW klar für einen fairen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Nutzer aus.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, Telekommunikationsunternehmen für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau einzuräumen. Hauseigentümer könnten demnach die Verlegung von Glasfaserleitungen innerhalb von Gebäuden nur noch aus triftigen Sachgründen ablehnen. Zusätzlich wird ein „Zugangsverweigerungsrecht“ diskutiert, das den exklusiven Zugang des ausbauenden Unternehmens für bis zu zwei Jahre sichern würde.

GdW fordert ausgewogene Rahmenbedingungen

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt den flächendeckenden Glasfaserausbau ausdrücklich. Gesetzliche Verpflichtungen im Bereich der Inhaus-Netze wären jedoch kontraproduktiv, da viele Gebäude bereits heute im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Netzbetreibern gigabitfähig aufgerüstet werden.

Kritisch wären auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen – vor allem zulasten kleinerer und mittelständischer Netzbetreiber. Diese könnten durch die geplante Regelung bei der Auswahl von Ausbauobjekten benachteiligt werden. Auch die Exklusivität eines Anbieters über Jahre hinweg wird als problematisch eingestuft, da sie andere Marktteilnehmer ausschließt und somit den Wettbewerb einschränkt.

Statt neuer gesetzlicher Eingriffe sind verlässliche, planbare Rahmenbedingungen notwendig, die bestehende Investitionsanreize erhalten. Dafür sollten alternative Maßnahmen, wie bessere Informationsangebote über die Leistungsfähigkeit moderner Netze sowie politische Signale für den Technologiewechsel, vorangebracht werden. (wed/wan/zeis)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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